Berichtsvorlage - 12/129/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Eilentscheidung des Bürgermeisters;
hier: Ablösen eines Darlehens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Amt II.1 - Haushalt, Versicherungen
- Bearbeitung:
- Ingo Jäger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Kenntnisnahme
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10.11.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Kreissparkasse unterbreitet der Gemeinde Aumühle zum Darlehnsvertrag 6825012484 / „Infrastrukturmaßnahmen überwiegend Wohnungsbau“ Umgeschuldet im Jahr 1991 (bestehend aus Anfang der 1970er) folgendes bis zum 26.10.2016 anzunehmendes Angebot:
- Ab 10.11.2016 wird das Darlehen jährlich mit 1,950 % verzinst.
Das aktuelle Restkapital beträgt derzeit: 37.544,00 € und bis zum 09.11.2016 beträgt der aktuelle Zinssatz 4,00 %.
Die Annuität beträgt nach aktuell gültigem Zins- und Tilgungsplan ca. 4.200 €, davon ca. 1.540 € Zinsleistungen. Die vollständige ordentliche Tilgung würde im Jahr 2027 erfolgen.
Feststellbar ist heute, dass die Gemeinde mit Annahme des Angebotes in der Zeit vom 10.11.2016 bis zum 30.10.2026, also 2,05 % Zinsleistungen einsparen könnte.
Zum Vergleich: das letzte aktuelle aufgenommene kommunale Darlehn hat einen Zinssatz von 0,49 %. Das Angebot der Sparkasse ist im Vergleich somit nicht als lukrativ zu betrachten.
Nach Prüfung des aktuellen Anlasses stellt sich die auch hier Frage, ob es der Gemeinde zu empfehlen ist, den offenen Restbetrag des Kredites vollständig zu tilgen. (Vergl. Vorherigen Vorgang)
Vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde Aumühle in diesem Jahr Gewerbesteuermehreinnahmen von ca. 287.000 € hat sowie zusätzlich Erlöse aus den Verkäufen aus den Erbbaurechtsverträgen erzielen wird, sollte eine vollständige Tilgung in diesem Jahr zu empfehlen gewesen.
Der aktuelle Kreditvertrag wäre lt. telefonischer Auskunft der KSK ab 10.11.2016 ohne Sondergebühren vollständig tilgbar.
Zu diesem Anlass hat der Bürgermeister gemäß § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung eine Eilentscheidung zur Ablehnung des Angebotes sowie zur vorzeitigen Ablöse des Kreditvertrages zum Stichtag getroffen.
