Beschlussvorlage - 12/125/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Seitenteil
Alte Hege 16 a
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
|
Entscheidung
|
|
|
|
09.11.2016
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Seitenteil auf dem Grundstück „Alte Hege 16a“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ für die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Seitenteil auf dem Grundstück „Alte Hege 16a“ zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird eine Bauantrag für die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Seitenteil auf dem Grundstück „Alte Hege 16a“.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 7 „Alte Hege“. Für das Grundstück gelten folgende Festsetzungen: WR, 2 Vollgeschosse, GRZ 0,15 und GFZ 0,2, Mindestgrundstücksgröße 1.500 m²
Das Gebäude befindet sich teilweise innerhalb des 30 m Waldabstandes.
Eine Zustimmung für die Unterschreitung des Waldabstandes auf 26 m durch die untere Forstbehörde liegt vor.
Das vorhandene Gebäude mit seiner Terrasse überschreitet schon zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes die GRZ von 0,15. Mit der Terrassenüberdachung verändert sich nicht die bereits bebaute Grundfläche. Die GRZ beträgt 0,19.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
565,1 kB
|
