Beschlussvorlage - 03/113/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Fällen von zwei Buchen sowie der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 – 2. Änderung bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen/

Neuanpflanzungspflicht (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ auf dem Grundstück „Grenzwall 12“, zu erteilen. Eine Ersatzpflanzung wird hier nicht gefordert.

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Es wurde ein Antrag auf Fällung von 2 Buchen auf dem Grundstück „Grenzwall 12“ gestellt. Dieser Antrag wurde in der letzten PLA-Sitzung am 28.09.2016 beraten. Das gemeindliche Einvernehmen wurde hierzu nicht erteilt. Es wurde ein Baumgutachten seitens des Planungsausschusses gefordert. Dieses Baumgutachten liegt nun vor.

Als Anlage wird das Baumgutachten dieser Vorlage beigefügt. Die anderen Unterlagen entnehmen Sie bitte der Vorlage vom letzten Planungsausschuss (28.09.2016).

 

Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1.4 – 2. Änderung der Gemeinde Dassendorf.

 

Hierzu wird eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 – 2. Änderung bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen/Neuanpflanzungspflicht (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ benötigt.

 

Bemerkung

Lt. Bebauungsplan Nr. 1.4 - 2. Änderung (Ziffer 3.00) ist der fortfallende Baumbestand durch Neuanpflanzung zu ersetzen. Der Planungsausschuss müsste festlegen, ob hier in diesem Fall eine Neuanpflanzung auf dem Grundstück „Grenzwall 12“ erfolgen soll. Wenn ja, sollte genau festgelegt werden, in welchem Umfang die Neuanpflanzung vorzunehmen ist. In der letzten PLA-Sitzung vom 19.07.2016 wurde bereits für zwei gefällte Buchen eine Ersatzpflanzung von vier Bäumen mit einem Stammumfang von 18 – 22 cm als Ausgleich gefordert. Da es sich bei den letzten zur Fällung beantragten zwei Buchen und den jetzt zur Fällung beantragten zwei Buchen um abgestorbene bzw. kranke Bäume handelt, wäre eine Ersatzpflanzung von insgesamt vier Bäumen mit o.g. Stammumfang gerechtfertigt. 
Demnach müsste für diesen Antrag auf Fällung von zwei Buchen einer Befreiung von der Ersatzpflanzung zugestimmt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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