Beschlussvorlage - 03/115/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, Buchenweg
Ersatzpflanzung/Neuanpflanzungspflicht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Entscheidung
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22.11.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von der Ersatzpflanzung/Neuanpflanzungspflicht auf dem Grundstück „Buchenweg 11“, zu erteilen. Als Ausgleich sind 1.200 € an die Gemeinde Dassendorf
zu entrichten, um eine Ersatzpflanzung auf Gemeindeflächen vornehmen zu können.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wurde ein Antrag auf Befreiung von der Neuanpflanzungspflicht (2 Eichen) auf dem Grundstück „Buchenweg 11“ gestellt. Dieser Antrag wurde in der letzten PLA-Sitzung am 28.09.2016 beraten. Das gemeindliche Einvernehmen wurde hierzu nicht erteilt. Mit Schreiben vom 31.10.2016 wird eine Befreiung von der Ersatzpflanzung auf dem Grundstück „Buchenweg 11“ beantragt und als Ausgleich wird seitens der Antragsteller angeboten, 1.200 € an die Gemeindekasse zu zahlen, um eine Ersatzpflanzung auf Gemeindeflächen durchzuführen.
Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1.4 der
Gemeinde Dassendorf.
Bemerkung
Lt. Bebauungsplan Nr. 1.4 ist der fortfallende Baumbestand durch Neuanpflanzung zu ersetzen (Teil B – Text Ziffer 3.00). Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.10.2015 beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Fällen einer Eiche zu erteilen. Es sollte eine Ersatzpflanzung erfolgen. Mit öffentlich-rechtlichem Vertrag wurden die Antragsteller aufgefordert 2 Eichen mit einem Stammumfang von mindestens 18 – 20 cm in 1 m Höhe auf dem Grundstück „Buchenweg 11“ anzupflanzen. Sollte der PLA das Einvernehmen zu der Befreiung von der Nachpflanzungspflicht auf dem Grundstück „Buchenweg 11“ nicht erteilen, wird vorgeschlagen die Ersatzpflanzung auf eine Eiche mit o.g. Stammumfang zu ändern, da die zur Fällung genehmigte Eiche lt. Gutachten keine ausreichende Standsicherheit mehr aufweist.
