Beschlussvorlage - 03/118/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, August-Siemsen-Straße
Neubau einer Lagerhalle und einer untergeordneten Wohnung für Betriebsinhaber
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Entscheidung
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22.11.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Neubau einer Lagerhalle und einer untergeordneten Wohnung für Betriebsinhaber sowie der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 23 – 1. Änderung bezüglich der untergeordneten Wohnung für Betriebsinhaber (Teil B – Text Ziffer 2) für das Grundstück „August-Siemsen-Straße 5“, zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend
.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird ein Antrag auf Neubau einer Lagerhalle und einer untergeordneten Wohnung für Betriebsinhaber auf dem Grundstück „August-Siemsen-Straße 5“ gestellt.
Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 23 –
1. Änderung der Gemeinde Dassendorf.
Hierzu wird eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 23 –
1. Änderung bezüglich einer untergeordneten Wohnung für Betriebsinhaber benötigt
(Teil B – Text Ziffer 2).
Es ist zurzeit die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 in Aufstellung, wonach pro Grundstücksgröße bis zu 2.000 m² eine Wohnung für Betriebsinhaber zulässig sein soll.
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wurde bereits hierzu gefasst.
Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde Dassendorf vom 23.05.2007.
