Beschlussvorlage - 12/136/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindergartenangelegenheiten
hier: Elternbeteiligung 40 %
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Anja Eggert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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28.11.2016
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06.03.2017
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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07.03.2017
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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16.03.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Träger der örtlichen Kindertageseinrichtungen entsprechend der Anwendung der Trägerschafts- und Finanzierungsverträge aufzufordern sind, die Elterngebühren mit 40 % der Betriebskosten ab 01.01.2017 zu kalkulieren.
Alternativ:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Träger der örtlichen Kindertageseinrichtungen darüber informiert werden, dass die Elterngebühren bis 31.12.2019 weiterhin mit 38 % der Betriebskosten zu kalkulieren sind.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kreistag des Kreises Herzogtum Lauenburg hat in seiner Sitzung am 06.10.2016 beschlossen, dass der Höchstsatz der Elternbeteiligung von 38 % auf 40 % angehoben wird.
Diese Anhebung der Deckelung der Beteiligung an den Betriebskosten gilt zunächst für den Zeitraum 01.08.2016 bis 31.12.2019.
In den Verträgen zur Finanzierung wird für die Bezuschussung durch die Gemeinden davon ausgegangen, dass bei der Kalkulation der Gebühren, der nach den Förderrichtlinien des Kreises festgesetzte Höchstsatz erhoben wird.
Da der Gemeinde Aumühle zum Zeitpunkt des Abschlusses der einzelnen Trägerschafts- und Finanzierungsverträge eine Absicht des Kreistages zur Anhebung der Höchstsätze nicht bekannt war, sollte überlegt werden, ob die vertragliche Regelung angewandt werden soll oder ob, gerade vor dem Hinblick der befristeten Einführung des Höchstsatzes, die Anwendung der Regelung bis zum 31.12.2019 stillschweigend nicht durchgeführt werden (sondern dann weiterhin mit 38 %).
Dies würde die Einrichtungen der Agilo gGmbH, das Montessori Kinderhaus sowie die ev. Kindertagesstätte betreffen.
Um der Gemeinde Aumühle die Beratung zu erleichtern, sollen hier die Auswirkungen für die Eltern und der Gemeinde dargestellt werden.
Bei der Darstellung der finanziellen Auswirkungen für die Eltern wird vom in 2016 geltenden Beitragssatz ausgegangen, denn die Erhöhungen werden für die Eltern von diesem Satz spürbar sein.
| Elternbeiträge Ab 01.01.2017 statt 38 % 40 % | Kumulierte Auswirkungen auf HH-Plan des Trägers | Kumulierte Auswirkungen auf Gemeindezuschuss |
Agilo Krippe | Ganztagsplatz: Von aktuell 577,23 Euro auf 631,81 Euro Halbtagsplatz: Von 373,50 Euro auf 408,82 Euro | Von 190.659 Euro auf 200.694 Euro (bei ganzjähriger Vollbelegung) | Von 180.138 Euro auf 170.104 Euro Ca. 10.000 Euro weniger |
Montessori Kinderhaus | Vormittagsplatz: Von aktuell 140,00 Euro auf 160,00 Euro Mittagsplatz: Von 173,00 Euro auf 197,00 Euro Ganztagsplatz: Von 231,00 Euro auf 262,00 Euro | Von 142.454 Euro auf 149.975 Euro (bei ganzjähriger Vollbelegung) | Von 146.160 Euro auf 138.639 Euro ca. 7.500 Euro weniger |
Ev. KiTa | Krippenplatz: Lt. Internet seit 2015: 323,00 Euro Lt. HH-Plan 2017: 375,00 Euro Bei 40 %: 394,74 Euro Elementarplatz: Lt. Internet seit 2015: Halbtags: 138,75 Euro Ganztagsplatz: 222,00 Euro Erhöhungen für alle Tarife dürften in etwa die Beiträge für die anderen Aumühler KiTa`s erreichen (seit 2015 keine Anpassung vorgenommen!) | Der Haushaltsplan geht von einer ganzjährigen Belegung von ca. 90 % aus.
Von 40.500 Euro auf 42.632 Euro (Krippe) bzw. von 104.500 Euro auf 110.000 Euro (Elementar) | Von 17.600 Euro auf 15.500 Euro (Krippe) bzw. von 96.250 Euro auf 90.750 Euro (Elementar) ca. 7.600 Euro weniger |
Sachsenwald | Von 218,08 Euro auf 244,78 Euro | Von 41.840 Euro auf 44.042 Euro | Konstant 30.000 Euro |
Ab 01.01.2017 gibt es einen einkommensunabhängigen Zuschuss für alle Eltern, die ein Kind unter 3 Jahren in einer Krippe oder bei Tageseltern betreuen lassen. Der Zuschuss (sog. Krippengeld) beträgt 100,00 Euro monatlich.
Die Elternbeiträge sind für Krippen- und Waldgruppen bei Erhöhungen immer am stärksten betroffen, da die Personalkosten ca. 80 % der Betriebskosten ausmachen. (jährliche Tarifanpassungen bei höherem Personalschlüssel mit nur 10 bzw. 15 statt 20 Gebührenzahlern je Gruppe).
