Beschlussvorlage - 12/128/2016-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Wohneinheiten für das Grundstück „Waldstraße 12“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Waldstraße 12 zu erteilen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Bauvoranfrage wurde bereits in der letzten Sitzung des Bauausschusses am 09. November 2016 beraten und die Entscheidung zurückgestellt (siehe Vorlage 12/128/2016).

 

Der Antragsteller hat Ansichten des Bauvorhabens nachgereicht, um die Anbauten mit Flachdächern darzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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Anlagen

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