Beschlussvorlage - 12/150/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet: "Südlich Sachsenwaldstraße, westlich Mortagneweg, östlich Weidenstieg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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05.12.2016
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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15.12.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt die Satzung über die Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 11 für das Gebiet: "Südlich Sachsenwaldstraße, westlich Mortagneweg, östlich Weidenstieg" zu erlassen. Die beigefügte Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Teilbereich: "Südlich Sachsenwaldstraße, westlich Mortagneweg, östlich Weidenstieg“ hatte vorher die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 11 a. Da für diesen Bereich die Bekanntmachung der Veränderungssperre erst vom 28.01.2016 bis zum 05.02.2016 erfolgt ist, besteht die Möglichkeit, eine neue Veränderungssperre nur für diesen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 11 zu beschließen.
Die Veränderungssperre sollte für den Teilbereich auch erneut erlassen werden, da 2016 im Rahmen einer Bauvoranfrage für das Grundstück „Sachsenwaldstraße 8“ keine Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt wurde.
Der Erlass einer Veränderungssperre für den Gesamtbereich des Bebauungsplanes Nr. 11 ist nicht mehr möglich, weil die Veränderungssperre seit dem 15.01.2013 rechtsgültig ist und bereits zweimal verlängert wurde. Die Veränderungssperre endet am 14.01.2017.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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129 kB
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2
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(wie Dokument)
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144 kB
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