Beschlussvorlage - 12/115/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Die Gemeindevertretung beschließt, die dieser Vorlage beigefügte Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Aumühle für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Aumühle.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Infolge der Änderungen des Brandschutzgesetzes sind die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren als Sondervermögen der Gemeinde zu führen. Dieses Sondervermögen dient der Kameradschaftspflege oder der Durchführung von Feuerwehrveranstaltungen, nicht aber für die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen der Feuerwehr.

 

Grundlage dafür ist eine von der Gemeindevertretung zu verabschiedende Satzung.

 

Diese Satzung ist in der Anlage dieser Vorlage beigefügt und entspricht der vom Innenminister des Landes Schleswig-Holstein herausgegeben Mustersatzung. Lediglich die an den §§ 3, 7 Abs. 1 und 9 Abs. 2 genannten Beträge sind durch die Verwaltung eingesetzt worden und waren zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nicht zwischen Gemeinde und Wehrführung abgestimmt.

 

Zwischenzeitlich hat die Wehrführung bei der Gemeinde darum gebeten, die Beträge entsprechend dem der Vorlage beigefügten Satzungsentwurf aufzunehmen. Bei der Veranschlagung der Beträge hat die Feuerwehr sich an den in der Gemeinde allgemein durch die Hauptsatzung sowie die Haushaltssatzung festgelegten Sätzen orientiert. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Keine finanziellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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