Beschlussvorlage - 03/119/2016

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Gehweg nördlich „Uhlenkamp“ (Flur 2, Flurstücke 81 und 83 der Gemarkung Dassendorf) als beschränkt öffentliche Straße mit der Zweckbestimmung „Gehweg“ gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 4 b StrWG dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Um die Rechtsverhältnisse an öffentlichen Wegen klar zu regeln, sind diese formell dem öffentlichen Verkehr nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein (StrWG) zu widmen.

 

In der Gemeinde Dassendorf wurde der Gehweg nördlich „Uhlenkamp“ bislang noch nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet, da die Gemeinde nicht Eigentümerin aller Wegegrundstücke war.

Die Eigentümerübertragung des Wegegrundstückes an die Gemeinde Dassendorf ist erfolgt, so dass einer Widmung nichts mehr im Wege steht.
 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
-keine-

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...