Beschlussvorlage - 12/126/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Aumühle hat die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 7 b für das Gebiet: „Bismarckallee 22“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzten.

 

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchen sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7 b für das Gebiet: „Bismarckallee 22“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Beschlussfassung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7 b „Bismarckallee 22“ wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.07.2015 gefasst. Der Plan hat in der Zeit vom 17.08.2016 bis zum 19.09.2016 öffentlich ausgelegen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
 

 

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Anlagen

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