Beschlussvorlage - 12/162/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung nebst Plan 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt II.1 - Haushalt, Versicherungen
- Bearbeitung:
- Ben Böttcher
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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15.12.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Haushaltssatzung nebst Plan und den dazugehörigen Anlagen für das Jahr 2017 Änderungen zu beschließen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung legt hiermit nach vorberatender Sitzung des Finanzausschusses vom 06.12.2016 die Haushaltssatzung nebst Plan für das Jahr 2017 vor.
Sie sieht keine Kredite und Verpflichtungsermächtigungen vor. Die Zahl der im Stellenplan ausgewiesen Stellen bleibt unverändert.
Die Hebesätze bleiben unverändert, Grundsteuer A : 350 v.H.; Grundsteuer B : 360 v.H.; Gewerbesteuer 350 v.H. ebenso der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für die der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann.
Die Ansätze der Haushaltsstellen werden sowohl im Verwaltungs- aus auch im Vermögenshaushalt in den Erläuterungen dargestellt und wurden in den Gremien beraten und beschlossen.
Der Vermögenshaushalt wird insbesondere durch Ausgaben für den Straßen- und Wohnungsbau geprägt.
Weiterhin ist eine Sanierung am Bauhofsgebäude vorgesehen.
Die allgemeine Rücklage weist derzeit einen Stand in Höhe von 967.239,90 EUR auf. Ein Ergebnis des Jahresabschlusses 2016 ist hier noch nicht berücksichtigt.
Hierbei sei erwähnt, dass sich die Gemeinde Aumühle selber die Vorgabe gegeben hat, eine Mindestrücklage in Höhe des Restvaluta Darlehen energetische Sanierung Schule vorzuhalten. Das Restvaluta beträgt zum 01.01.2017 776.576 EUR.
Im Jahr 2017 ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage von 71.900,00 EUR erforderlich
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja |
Im Vermögenshaushalt: | Ja |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
Die Deckung erfolgt aufgrund des dargestellten Sachverhalten sowie beiliegenden Haushaltsentwurf.
planmäßig: | Ja/Nein | überplanmäßig: | Ja/Nein | außerplanmäßig: | Ja/Nein | |||
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| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Ja/Nein | Minderausgaben: | Ja/Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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72 kB
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1,5 MB
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793,2 kB
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