Beschlussvorlage - 12/165/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Die Gemeindevertretung Aumühle hat am 10.11.2016 beschlossen, „51 Stellplätze am Schwarzen Weg herstellen zu lassen. Die geschätzten Kosten betragen 380.000 €.“. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 7-Nein-Stimmen. Herr Suhk und Frau Schröder waren gem. § 22 GO von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Der vorliegende Antrag der Fraktionen zielt auf die Aufhebung des Beschlusses vom 10.November 2016.

 

Die Umsetzung dieses Beschlusses ist abhängig von der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 11 a und der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel.

 

 

Die Maßnahme liegt im Bereich des B-Planes Nr. 11 für das Gebiet: „Siedlung: Bürgerstraße, Ernst-Anton-Straße, Mortagneweg und Weidenstieg“.

 

Auf der Tagesordnung der Sitzung sind zu diesem Bebauungsplan folgende Beschlüsse vorgesehen:

TOP 19 (Vorl.144):  Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses B-Plan 11 vom    08.11.2012,

TOP 20 (Vorl. 145):  Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses B-Plan 11a vom 21.11.2013

TOP 21 (Vorl. 146): Satzung zur Aufhebung der Satzung über die erneute Verlängerung der Veränderungssperre B-Plan 11,

TOP 22 (Vorl.147): Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Veränderungssperre B-Plan 11a,

TOP 23 (Vorl. 148): Aufstellungsbeschluss und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss § 3 Abs.2 BauGB  B-Plan 11a,

TOP 24 (Vorl. 149): Aufstellungsbeschluss und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss § 3 Abs.1 BauGB,

TOP 25 (Vorl. 150): Satzung über die Veränderungssperre für einen Teilbereich des B-Planes Nr. 11.

 

 

Im Laufe der Monate November und Dezember 2016 haben mehrere Abstimmungsgespräche mit dem Kreisbauamt, der Forstbehörde auch als Ortstermin und im Amt Hohe Elbgeest mit den Vertretern der Gemeinde Aumühle stattgefunden. Die Sach- und Rechtslage wurde eingehend dargestellt.

 

In Absprache mit dem Kreisbauamt wurde der Bebauungsplan Nr. 11 in die Bebauungspläne Nr. 11 und 11 a geteilt.

Dies soll die schnelle Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 11 a mit der Ausweisung der Fläche für Gemeinbedarf für die Stellplätze Schwarzer Weg und den Bauplatz für das Pfadfinderhaus ermöglichen.

 

Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass in der Sitzung am 15.12.2016 unabhängig von der Frage, wie viele Stellplätze errichtet werden sollen, die Beschlüsse zu den TOP s 19 - 25 gefasst werden sollten, weil

 

  1. Die Waldumwandlung muss bis zum 28. Februar 2017 erfolgt sein, da in der Zeit vom 1. März – 30 September keine Bäume gefällt werden dürfen.

 

Zuvor sind folgende Schritte erforderlich:

 

  1. Beschlüsse der Gemeindevertretung  zum Bebauungsplan Nr. 11 a entsprechend den Tagesordnungspunkten in der Sitzung der Gemeindevertretung am 15. Dezember 2016

 

  1. Danach Amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des B-Planes unverzüglich nach der Beschlussfassung der Gemeindevertretung am 15. Dezember 2016 bis Ende Dezember (Aushang im Bekanntmachungskasten).

 

  1. Öffentlich Auslegung des Bebauungsplanentwurfes im Januar 2017 bis Anfang Februar 2017.

 

  1. Antrag auf Waldumwandlung bei der Forstbehörde.

 

  1. Abschluss eines Vertrages mit der Stiftung Naturschutz über die Ausgleichsmaßnahmen zur Waldumwandlung.

 

  1. Satzungsbeschluss der Gemeindevertretung in der ersten Hälfte Februar 2017, sofern keine gravierenden Anregungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes eingehen.

 

  1. Abnehmen der Bäume bis zum 28. Februar 2017.

 

  1. Sofern die Beschlüsse nicht gefasst werden, kann auch das Verfahren zum Bau des Pfadfinderhauses nicht fortgesetzt werden. Das Grundstück für das Pfadfinderhaus liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 11 a.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 05. Dezember 2016 einstimmig empfohlen, den Aufstellungsbeschluss und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum B.Plan Nr. 11 a zu fassen.

 

Die Fläche für die Stellplätze und das Pfadfinderhaus ist als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt.

 

Sollte die Fläche für die Stellplätze nur zum Teil  als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen werden und der andere Teil an der Bürgerstraße als Wald, so würden die angrenzenden bebauten Grundstücke zum Teil im Waldschutzstreifen nach dem Landeswaldgesetz liegen. Dies mindert den Grundstückswert.

 

 

Der Vorlage sind der Antrag vom 24.11.2016 sowie der Beschlussantrag vom 12.12.2016 der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und des Gemeindevertreters Herrn Czerwinski beigefügt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

im Verwaltungshaushalt:

Ja/Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja/Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

planmäßig:

Ja/Nein

überplanmäßig:

Ja/Nein

außerplanmäßig:

Ja/Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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Anlagen

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