Beschlussvorlage - 12/144/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet: "Bürgerstraße, Ernst-Anton-Straße, Mortagneweg und Weidenstieg"
- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 08. November 2012 -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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05.12.2016
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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15.12.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Bauausschuss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet: "Bürgerstraße, Ernst-Anton-Straße, Mortagneweg und Weidenstieg" vom 08. November 2012 aufzuheben.
Beschlussvorschlag Gemeindevertretung.
Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet: "Bürgerstraße, Ernst-Anton-Straße, Mortagneweg und Weidenstieg" vom 08. November 2012 aufzuheben.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund des Beschluss der Gemeindevertretung am 10. November 2016 für die Errichtung von 50 Stellplätzen auf dem Grundstück der Schule wird der Bebauungsplan Nr. 11 geteilt. Das Grundstück der Schule und der Standort des Waldkindergartens sowie zwei angrenzende Privatgrundstücke liegen im zukünftigen Bebauungsplan Nr. 11a. Durch die deutliche Verkleinerung des Geltungsbereiches ist es möglich, dass der Bebauungsplan nur einmal öffentlich ausgelegt werden muss und sich dadurch die Anzahl der möglichen Stellungnahmen verringert. Sollten keine kritischen Stellungnahmen eingehen, besteht dann die Möglichkeit, den Satzungsbeschluss im Februar zu fassen und die Waldumwandlung und Baumfällung noch im Februar vorzunehmen.
