Beschlussvorlage - 12/145/2016
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 11a für das Gebiet: "Südlich Sachsenwaldstraße, östlich Weidenstieg, westlich Mortagneweg"
- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 21. November 2013 -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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05.12.2016
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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15.12.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Bauausschuss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 11 a für das Gebiet: "Südlich Sachsenwaldstraße, östlich Weidenstieg, westlich Mortagneweg" vom 21.11.2013 aufzuheben.
Beschlussvorschlag Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 11 a für das Gebiet: "Südlich Sachsenwaldstraße, östlich Weidenstieg, westlich Mortagneweg" vom 21.11.2013 aufzuheben.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Aufstellungsbeschluss für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 11 a wurde später gefasst als der zum Bebauungsplan Nr. 11. Aufgrund der Laufzeit der Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 11 musste für den Bereich eine eigene Nummer vergeben werden. Die beiden Bereich wurden aber gemeinsam mit dem B-Plan Nr. 11 überplant.
Da die Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 11 in Kürze ausläuft und nicht mehr verlängert werden kann, besteht keine Notwendigkeit die unterschiedlichen Nummern beizubehalten.
