Beschlussvorlage - 12/004/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Errichtung eines Einfamilienhauses und einer Garage
Befreiungsantrag zur Fällung von mehreren Bäumen
Eichenweg 13
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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19.01.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung eines Einfamilienhauses und einer Garage für das Grundstück „Eichenweg 13“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung der Bäume Nr. 1 - 6 und 9 - 12 auf dem Grundstück „Eichenweg 13“.
Für die gefällten Bäume ist gemäß dem Bebauungsplan eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:2 auf dem Grundstück „Eichenweg 13“ vorzunehmen. Die Qualität der Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle. Der Antragsteller hat zwei einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18- 20 cm in 100 cm Höhe, Hochstamm, 3 x verpflanzt, zu pflanzen. Die Ersatzpflanzungen sind innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Fällens vollständig vorzunehmen und durch geeignetes Material (Fotos, Kaufbelege etc.) nachzuweisen. Die Bäume sind dauerhaft geschützt und dürfen nicht gefällt werden, auch wenn sie den Stammumfang von 80 cm noch nicht erreicht haben.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhal-tungssatzung „Kuhkoppel“ für die Errichtung eines Einfamilienhauses und eines Carports mit Schuppen für das Grundstück „Zur Waldwiese 35“ zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses und einer Garage für das Grundstück „Eichenweg 13“. Das Bauvorhaben wurde bereits in den letzten beiden Sitzungen im nichtöffentlichen Teil unter der Bezeichnung behandelt.
Weiterhin wird ein Befreiungsantrag zur Fällung der Bäume Nr. 1 - 6 und 9 - 12 (Standort siehe Lageplan) gestellt. Die Bäume sind gemäß B-Plan Nr. 2 „Kuhkoppel“ geschützt.
Für die 10 Bäume müssten gemäß B-Plan auf dem Grundstück 20 neue Bäume gepflanzt werden. Hierfür ist nicht ausreichend Platz auf dem Grundstück. Von daher sollte der Bauausschuss überlegen, ob auf einen Teil der Ersatzpflanzung verzichtet wird. Ausgleichszahlungen oder Ersatzpflanzungen auf anderen Grundstücken sind nicht zulässig.
Details sind der Anlage zu entnehmen. Planungsrechtliche Vorgaben sind aus dem B-Plan Nr. 2 ersichtlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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523,5 kB
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