Beschlussvorlage - 12/007/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Bauvoranfrage Dachaufstockung und Einbau von Dachgauben
Eichhörnchenweg 16
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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19.01.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m § 34 BauGB für folgende Varianten der Dachaufstockung des Wohnhauses und den Einbau von Dachgauben auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 16“
- Zeltdach mit 35°Dachneigung, Höhe Dachaufstockung 3,5 m (Firsthöhe insgesamt 9,95 m) und
a) einer Dachgaube, Höhe 2,5 m, Breite 2,0 m
b) einer Dachgaube, Höhe 2,5 m, Breite 3,0 m
c) zwei Dachgauben, Höhe 2,5 m, Breite 2,0 m oder 3,0 m
d) 2. Dachgaube ggf. auch nicht zur Außenmauer, sondern ca. 1,5 m nach innen endend (ca. 3,0 m ab Dachmitte – Innenmaß)
- Zeltdach mit 22°Dachneigung mit 3 m² Flachdach/Lichtkuppel in der Mitte und einen Drempel von 1,0 m Höhe, Höhe Dachaufstockung 2,5 m (Firsthöhe insgesamt 8,95 m)
a) mit einer Dachgaube für das Treppenhaus, Höhe 2,4 m und Breite 2,0 m,
b) mit einer Dachgaube für das Treppenhaus, Höhe 2,4 m und Breite 3,0 m
c) zwei Dachgauben, Höhe 2,5 m, Breite 2,0 m oder 3,0 m
d) 2. Dachgaube ggf. auch nicht zur Außenmauer, sondern ca. 1,5 m nach innen endend (ca. 3,0 m ab Dachmitte – Innenmaß)
- Walmdach mit zwei Winkeln, 80°im Osten und Westen
a) Variante 1 mit 35°im Norden und Süden
b) Variante 2 mit 1,0 m Drempel und Dachneigung 17 °im Norden und Süden, ohne Flachdach/Lichtkuppel in der Mitte
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Dachaufstockung des Wohnhauses und den Einbau von Dachgauben auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 16“zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird eine Bauvoranfrage für eine Dachaufstockung und den Einbau von Dachgauben auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 16“. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Folgende Festsetzungen sind im Plan vorhanden: WR, GRZ 0,15, GFZ 0,2, 1 Vollgeschoss, Einzelhaus, offene Bauweise, Mindestgrundstücksgröße 1.100 m², Gebäudehöhe max. 10 m.
Details der Bauvoranfrage sind der Anlage zu entnehmen.
Die Gemeindevertretung hat den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 gefasst und gleichzeitig eine Veränderungssperre beschlossen, die aber bisher noch nicht bekanntgemacht worden ist.
Falls der Bauausschuss erst die weitere Planung abwarten möchte, hat er jetzt die Möglichkeit das Bauvorhaben nach § 15 BauGB zurückzustellen oder die Veränderungssperre in Kraft zu setzen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.005,4 kB
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