Beschlussvorlage - 12/008/2017
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Nutzungsänderung von Räumen des Gebäudes zur freiberuflichen Nutzung
Im Winkel 2
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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19.01.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Nutzungsänderung von 2 Räumen des Wohnhauses als Büro und Coachingraum für eine freiberufliche Tätigkeit für das Grundstück „Im Winkel 2“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung für die Nutzungsänderung von 2 Räumen des Wohnhauses als Büro und Coachingraum für eine freiberufliche Tätigkeit für das Grundstück „Im Winkel 2“ zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird ein Antrag auf Nutzungsänderung von zwei Räumen des Gebäudes in freiberuflicher Nutzung auf dem Grundstück „Im Winkel 2“.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 4 „Oberförsterkoppel“. Im B-Plan ist als Gebietsnutzung WR festgesetzt.
Gemäß § 13 BauNVO ist die Berufsausübung freiberuflich Tätiger in einem Reinen Wohngebiet für Räume zulässig.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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710,7 kB
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