Beschlussvorlage - 12/008/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Nutzungsänderung von 2 Räumen des Wohnhauses als Büro und Coachingraum für eine freiberufliche Tätigkeit für das Grundstück „Im Winkel 2“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung für die Nutzungsänderung von 2 Räumen des Wohnhauses als Büro und Coachingraum für eine freiberufliche Tätigkeit für das Grundstück „Im Winkel 2“ zu erteilen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Antrag auf Nutzungsänderung von zwei Räumen des Gebäudes in freiberuflicher Nutzung auf dem Grundstück „Im Winkel 2“.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 4 „Oberförsterkoppel“. Im B-Plan ist als Gebietsnutzung WR festgesetzt.

Gemäß § 13 BauNVO ist die Berufsausübung freiberuflich Tätiger in einem Reinen Wohngebiet für Räume zulässig.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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