Beschlussvorlage - 12/009/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 35 BauGB zur Bauvoranfrage für die Umnutzung der Wohngebäude Ödendorfer Weg 1, 2, 3 für die Nutzung als Beherberungsstätte.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird eine Bauvoranfrage für die Umnutzung der Wohngebäude Ödendorfer Weg 1, 2, 3 in Friedrichruh für die Nutzung als Beherberungsstätte.

Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Die Grundstücke befinden sich planungsrechtlich im Außenbereich. Da es sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben handelt, ist das Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 und Abs. 4 BauGB als sonstiges Vorhaben zu beurteilen. Nicht alle Voraussetzungen des Abs. 4 Nr. 1 sind erfüllt, weil das Gebäude nicht im räumlich funktionalen Zusammenhang mit einer Hofstelle eines land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb steht.

Es könnte auch eine Nutzungsänderung nach § 35 Abs. 4 Nr. 4 in Betracht kommen. Eine Nutzungsänderung von erhaltenswerten, das Bild der Kulturlandschaft prägenden Gebäuden ist zulässig, wenn das Vorhaben einer zweckmäßigen Verwendung der Gebäude und der Erhaltung des Gestaltungswerts dient.

Gemäß dem Antragsteller soll das Forsthaus in den 20 er Jahren bereits als Pension und Hotel betrieben worden sein.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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