Beschlussvorlage - 12/010/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die teilweise Überbauung und Nutzung der Flächen für Versorgungsanlagen (Wasserwerk) durch die geplanten Maßnahmen des Bauhofes auf dem Grundstück Bergstraße 9.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für die Erneuerung der Fahrzeugunterstände, die Errichtung eines Streusalzsilos, Umbau der Büro-, Lager-, Umkleide- und Sanitärräume des Bauhofes auf dem Grundstück Bergstraße 9. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 9.

 

Weiterhin wird ein Befreiungsantrag nach § 31 BauGB gestellt. Der Befreiungsantrag ist notwendig, weil im B-Plan Nr. 9 nicht die vom Bauhof tatsächlich genutzte Gesamtfläche als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt ist. Im B-Plan wurde die Grenze des Flurstückes zur Abgrenzung der Fläche des Wasserwerkes verwendet.

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB sind gegeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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