Beschlussvorlage - 12/010/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Bauhof: Erneuerung der Fahrzeugunterstände, Errichtung eines Streusalzsilos, Umbau der Büro-, Lager-, Umkleide- und Sanitärräume
Bergstraße 9
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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19.01.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die teilweise Überbauung und Nutzung der Flächen für Versorgungsanlagen (Wasserwerk) durch die geplanten Maßnahmen des Bauhofes auf dem Grundstück Bergstraße 9.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für die Erneuerung der Fahrzeugunterstände, die Errichtung eines Streusalzsilos, Umbau der Büro-, Lager-, Umkleide- und Sanitärräume des Bauhofes auf dem Grundstück Bergstraße 9. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 9.
Weiterhin wird ein Befreiungsantrag nach § 31 BauGB gestellt. Der Befreiungsantrag ist notwendig, weil im B-Plan Nr. 9 nicht die vom Bauhof tatsächlich genutzte Gesamtfläche als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt ist. Im B-Plan wurde die Grenze des Flurstückes zur Abgrenzung der Fläche des Wasserwerkes verwendet.
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB sind gegeben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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