Beschlussvorlage - 03/128/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, Grenzwall
Fällen von zwei Bäumen (Buchen)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Entscheidung
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24.01.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Fällen von zwei Buchen sowie der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 – 2. Änderung bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen/
Neuanpflanzungspflicht (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ auf dem Grundstück „Grenzwall 12“, zu erteilen. Eine Ersatzpflanzung wird hier nicht gefordert.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wurde ein Antrag auf Fällung von 2 Buchen auf dem Grundstück „Grenzwall 12“ gestellt. Dieser Antrag wurde in der PLA-Sitzung am 28.09.2016 beraten. Das gemeindliche Einvernehmen wurde hierzu nicht erteilt. Es wurde ein Baumgutachten seitens des Planungsausschusses gefordert. Dieses Baumgutachten lag zur PLA-Sitzung am 22.11.2016 vor. Hierzu wurde kein abschließender Beschluss vom Planungsausschuss gefasst.
Wegen Ablauf der Frist wurde der o.g. Antrag vom 13.07.2016 zurückgezogen und mit Schreiben vom 23.12.2016 neu gestellt (siehe Anlage).
Das Baumgutachten sowie die anderen Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vorlagen vom Planungsausschuss vom 22.11.2016 bzw. 28.09.2016
Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1.4 – 2. Änderung der Gemeinde Dassendorf.
Hierzu wird eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 – 2. Änderung bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen/Neuanpflanzungspflicht (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ benötigt.
Bemerkung
Lt. Bebauungsplan Nr. 1.4 - 2. Änderung (Ziffer 3.00) ist der fortfallende Baumbestand durch Neuanpflanzung zu ersetzen. In der letzten PLA-Sitzung vom 19.07.2016 wurde bereits für zwei gefällte Buchen eine Ersatzpflanzung von vier Bäumen mit einem Stammumfang von 18 – 22 cm als Ausgleich gefordert. Da es sich bei den letzten zur Fällung beantragten zwei Buchen und den jetzt zur Fällung beantragten zwei Buchen um abgestorbene bzw. kranke Bäume handelt, wäre eine Ersatzpflanzung (Buchen) im Verhältnis 1:1 von insgesamt vier Bäumen mit o.g. Stammumfang gerechtfertigt.
Demnach müsste für diesen Antrag auf Fällung von zwei Buchen einer Befreiung von der Ersatzpflanzung zugestimmt werden.
