Beschlussvorlage - 03/129/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Fällen einer Eiche sowie der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes
Nr. 1.4 – 2. Änderung bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen/

Neuanpflanzungspflicht (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ auf dem Grundstück
„Buchenweg 1a“, zu erteilen. Eine Ersatzpflanzung (Eiche) im Verhältnis 1:1 mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm soll auf dem Grundstück „Buchenweg 1a“ erfolgen.

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Es wurde ein Antrag auf Fällung einer Eiche auf dem Grundstück „Buchenweg 1a“ gestellt.

 

Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1.4 – 2. Änderung der Gemeinde Dassendorf.

 

Hierzu wurde eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 –
2. Änderung bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen/Neuanpflanzungspflicht (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ benötigt.

 

Zum o.g. Antrag sowie zu der o.g. benötigten Befreiung wurde das gemeindliche Einvernehmen in der Sitzung des Planungsausschusses am 28.09.2016 nicht erteilt.

Es wurde ein Baumgutachten gefordert.

 

Dieses Baumgutachten liegt jetzt vor.

 

Bemerkung

Lt. Bebauungsplan Nr. 1.4 - 2. Änderung (Ziffer 3.00) ist der fortfallende Baumbestand durch Neuanpflanzung zu ersetzen. Es wird vorgeschlagen, dass eine Ersatzpflanzung (Eiche) im Verhältnis 1:1  mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm, auf dem Grundstück „Buchenweg 1 a“ nach zu pflanzen ist. Bei der zur Fällung beantragten Eiche handelt es sich um einen kranken Baum.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

 

 

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