Beschlussvorlage - 03/006/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Die Gemeindevertretung Dassendorf wählt als 1. weiteres Mitglied für den Amtsausschuss Frau / Herrn _____________________ (1. Wahlstelle).

 

Die Gemeindevertretung Dassendorf wählt als 2. weiteres Mitglied für den Amtsausschuss Frau / Herrn _____________________ (2. Wahlstelle).

 

Die Gemeindevertretung Dassendorf wählt als 3. weiteres Mitglied für den Amtsausschuss Frau / Herrn _____________________ (3. Wahlstelle).

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

Die SPD-Fraktion Dassendorf hat mit Schreiben vom 15.12.2016 die Neuwahl aller weiteren Mitglieder des Amtsausschusses, die von der Gemeinde Dassendorf entsandt werden, beantragt. Zugleich ist der Antrag auf Wahl im gebundenen Vorschlagsrecht gestellt worden.

 

Neben der Bürgermeisterin entsendet die Gemeinde Dassendorf drei weitere Mitglieder in den Amtsausschuss.

 

Bei der Wahl mit gebundenem Vorschlagsrecht gem. § 9 Abs. 2 S. 2 AO ist folgendes zu beachten:

 

 

Vorschlagsrecht:

 

Vorschlagsberechtigt sind die Fraktionen in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Höchstzahlen, die sich aus der Teilung der Sitzzahlen der Fraktionen durch 0,5, 1,5, 2,5 usw. ergeben. Bei gleicher Höchstzahl steht jeder dieser Fraktionen das Vorschlagsrecht zu. Die ehrenamtliche Bürgermeisterin wird auf den Vorschlag der Fraktion angerechnet, der sie im Zeitpunkt der Wahl angehört (§ 9 Abs. 2 S. 5 AO).

 

Einzelne Gemeindevertreter (z. B. fraktionslose) können keinen Wahlvorschlag einreichen.

 

Nach den aktuellen Fraktionsstärken (s. nachfolgende Tabelle zur Ermittlung der Vorschlagsrechte) ist die SPD-Fraktion für 2 Amtsausschussmitglieder und die CDU-Fraktion für 1 Amtsausschussmitglied vorschlagsberechtigt. Die drei weiteren in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen haben jeweils die 4. Höchstzahl und können kein weiteres Mitglied für den Amtsausschuss vorschlagen, da die Bürgermeisterin einer dieser Fraktionen angehört und beim gebundenen Vorschlagsrecht anzurechnen ist.

 

 

Ermittlung von Vorschlagsrechten  nach dem Sainte-Laguë/ Schepers-Verfahren

 

 

Partei / Fraktion

 

 

SPD

CDU

GUD

B 90/Grüne

Wir

Sitzzahl

 

7

5

2

2

2

Teiler

 

 

Rang

 

Rang

 

Rang

 

Rang

 

Rang

0,5

 

14,000

1

10,000

2

4,000

4/5/6

4,000

4/5/6

4,000

4/5/6

1,5

 

4,667

3

3,333

7

1,333

 

1,333

 

1,333

 

2,5

 

2,800

8

2,000

10/11

0,800

 

0,800

 

0,800

 

3,5

 

2,000

9

1,429

 

0,571

 

0,571

 

0,571

 

4,5

 

1,556

10/11

1,111

 

0,444

 

0,444

 

0,444

 

5,5

 

1,273

12

0,909

 

0,364

 

0,364

 

0,364

 

 

Wahlverfahren

 

Über jeden Wahlvorschlag und jede Wahlstelle ist getrennt abzustimmen. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten hat. Es sind Gegenstimmen möglich! Bei Stimmengleichheit ist der Wahlvorschlag abgelehnt; also kein Losentscheid (§ 9 Abs. 2 S. 4 AO und § 24a AO i. V. m. § 39 Abs. 1 GO).

 

Eine geheime Abstimmung ist möglich, da es sich um eine Wahl handelt und nur auf § 39 Abs. 1 GO Bezug genommen wird.

 

Wenn ein Vorschlag einer vorschlagsberechtigten Fraktion nicht die notwendige Mehrheit erhält, so bleibt dieser Fraktion ihr Vorschlagsrecht erhalten, es sei denn, dass sie verzichtet oder bei der Besetzung dieser Wahlstelle eine andere Fraktion ebenfalls vorschlagsberechtigt ist und deren Vorschlag die erforderliche Mehrheit erhalten hat.

 

Der vorschlagsberechtigten Fraktion bleibt es unbenommen, den gleichen oder einen anderen Wahlvorschlag (Kandidaten) einzubringen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja/Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja/Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. hrl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

 

planmäßig:

Ja/Nein

überplanmäßig:

Ja/Nein

außerplanmäßig:

Ja/Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

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