Beschlussvorlage - 03/008/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuwahl der persönlichen Stellvertreter für die Mitglieder im Amtsausschuss gem. § 9 Amtsordnung (4 Stellvertreter/innen)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst I,1 - Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Annette Barth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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31.01.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dassendorf wählt für Frau/Herrn _________________________ (1. weiteres Mitglied des Amtsausschusses) Frau / Herrn __________________________ als persönliche Stellvertreterin bzw. als persönlichen Stellvertreter.
Die Gemeindevertretung Dassendorf wählt für Frau/Herrn _________________________ (2. weiteres Mitglied des Amtsausschusses) Frau / Herrn __________________________ als persönliche Stellvertreterin bzw. als persönlichen Stellvertreter.
Die Gemeindevertretung Dassendorf wählt für Frau/Herrn _________________________ (3. weiteres Mitglied des Amtsausschusses) Frau / Herrn __________________________ als persönliche Stellvertreterin bzw. als persönlichen Stellvertreter.
Die Gemeindevertretung Dassendorf wählt für die Bürgermeisterin Martina Falkenberg Frau / Herrn __________________________ als persönliche Stellvertreterin bzw. als persönlichen Stellvertreter.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion Dassendorf hat mit Schreiben vom 15.12.2016 die Neuwahl aller weiteren Mitglieder des Amtsausschusses, die von der Gemeinde Dassendorf entsandt werden, beantragt. Zugleich ist der Antrag auf Wahl im gebundenen Vorschlagsrecht gestellt worden.
Entsprechend müssen auch die persönlichen Stellvertreterinnen und –vertreter neu gewählt werden. Für die Wahl der persönlichen Stellvertreter ist § 9 Abs. 3 S. 3 AO anzuwenden. Die Wahl der Stellvertretenden der weiteren Mitglieder erfolgt auf Vorschlag der Fraktion, die das weitere Mitglied vorgeschlagen hat. Die Wahl der Stellvertretenden der ehrenamtlichen Bürgermeisterin erfolgt auf Vorschlag der Fraktion, der sie im Zeitpunkt der Wahl der Stellvertretenden angehört.
Wahlverfahren
Über jeden Wahlvorschlag und jede Wahlstelle wird getrennt abgestimmt.
Gewählt ist, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten hat. Es sind Gegenstimmen möglich! Bei Stimmengleichheit ist der Wahlvorschlag abgelehnt; also kein Losentscheid (§ 9 Abs. 2 S. 4 AO und § 24a AO i. V. m. § 39 Abs. 1 GO).
Eine geheime Abstimmung ist möglich, da es sich um eine Wahl handelt und nur auf § 39 Abs. 1 GO Bezug genommen wird.
Wenn ein Vorschlag einer vorschlagsberechtigten Fraktion nicht die notwendige Mehrheit erhält, so bleibt dieser Fraktion ihr Vorschlagsrecht erhalten. Der vorschlagsberechtigten Fraktion bleibt es unbenommen, den gleichen oder einen anderen Wahlvorschlag (Kandidaten) einzubringen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja/Nein |
Im Vermögenshaushalt: | Ja/Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
planmäßig: | Ja/Nein | überplanmäßig: | Ja/Nein | außerplanmäßig: | Ja/Nein | ||
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| € | € | ||||
Mehreinnahmen: | Ja/Nein | Minderausgaben: | Ja/Nein | ||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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