Beschlussvorlage - 03/014/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung,

die Haushaltssatzung nebst -Plan und den dazugehörigen Anlagen für das Jahr 2017

mit den hier in der Finanzausschusssitzung vorgenommenen Änderungen zu beschließen.


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung legt hiermit den 1. Entwurf zur Haushaltssatzung nebst - Plan für das Jahr 2017 vor. Die Zahlen resultieren aus den Anmeldungen der Fachämter, den finanzstatistischen Zahlen des Haushaltserlassenes sowie einem gemeinsamen Vorgespräch mit dem Finanzausschussvorsitzenden und der Bürgermeisterin.

 

Die Haushaltssatzung wird zur Beratung unausgeglichen vorgelegt. Sie sieht keine Kredite oder Verpflichtungsermächtigungen vor. Die Hebesätze sowie  der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, über die die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen darf, bleiben unverändert.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesen Stellen ändert sich nur geringfügig.

 

Die Ansätze der Haushaltsstellen werden sowohl im Verwaltungs- als auch im Vermögenshaushalt in den Erläuterungen dargestellt.

 

Das Defizit im Verwaltungshaushalt beläuft sich in diesem Entwurf auf 448.200 €.

 

Der Vermögenshaushalt wird insbesondere durch die Folgekosten für die Anschaffung des neuen Feuerwehrfahrzeugs sowie durch Ausgaben für den Umbau zu barrierefreien Bushaltestellen, der Umrüstung der kommunalen Straßenbeleuchtung und weiteren Sanierungsmaßnahmen bei der Regen- und Oberflächenentwässerung geprägt.

 

Das Defizit im Vermögenshaushalt beläuft sich auf 983.500 €, so dass das Gesamtdefizit in dem beiliegenden Entwurf 1.431.700 € beträgt.

 

Nach erfolgten Jahresabschluss beträgt die allgemeine Rücklage voraussichtlich  1.291.625,17 €. Zur Deckung des Haushaltes ist es daher Empfehlenswert die Fördermöglichkeiten einzelner Projekte sowie Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen  zu prüfen. Auch die Kreditaufnahme zur Erledigung einzelner Vorhaben wäre denkbar. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

 

Die Deckung erfolgt wie im Sachverhalt und Anlage dargestellt.

 

planmäßig:

Ja/Nein

überplanmäßig:

Ja/Nein

außerplanmäßig:

Ja/Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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Anlagen

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