Beschlussvorlage - 03/006/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den beigefügten Aktionsplan gem. § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz, welcher Bestandteil dieses Beschluss ist. Der Aktionsplan ist dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein anzuzeigen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie hat die Gemeinde Dassendorf gem. § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz eine Lärmaktionsplan aufzustellen, mit dem eine Bewertung der Lärmsituation erfolgt und ggfs. Lärmprobleme regelt.

 

Die Gemeindevertretung hat einen Entwurf des Aktionsplanes beschlossen und die Auslegung des Entwurfes ist zwischenzeitlich erfolgt.

 

Anregungen sind von Einwohnerinnen und Einwohnern sind nicht eingegangen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

 

 

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Anlagen

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