Beschlussvorlage - 12/017/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dem Antrag zur Herstellung/Umverlegung der Grundstückszufahrt für das Grundstück „Ernst-Anton-Straße 16

(Gemarkung 7219 Sachsenwald, Flurstück 1/33 der Flur 50) zuzustimmen.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Ernst-Anton-Straße/Bürgerstraße“ für die Umsetzung des Carports vom Grundstück Bürgerstraße 24 auf das Nachbargrundstück Ernst-Anton-Straße 16 zu erteilen.

 


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Es wurde ein Antrag zur Herstellung/Umverlegung einer Grundstückzufahrt für das Grundstück
Ernst-Anton-Straße 16“ in 21521 Aumühle eingereicht.

Der Antrag ist der Vorlage beigefügt

Aus Datenschutzgründen ist die Anlage im Internet nicht veröffentlicht.

 

Gemäß der Rücksprache mit dem beauftragten Büro für die Planungs- und Ingenieurleistungen der Ausbaumaßnahme “Ernst-Anton-Straße“ entstehen durch die Umverlegung der Grundstückszufahrt keine Komplikationen mit der aktuellen Planung.

 

Ursache für die Herstellung/Umverlegung der Grundstückszufahrt ist die Umsetzung des Carports vom Grundstück Bürgerstraße 24 auf das Nachbargrundstück Ernst-Anton-Straße 16. Die beiden Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 11. Der neue Standort des Carports entspricht den künftigen Festsetzungen des Planes.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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Anlagen

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