Beschlussvorlage - 12/024/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück „Fasanenweg 8“ zu erteilen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Antrag zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück „Fasanenweg 8“. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Für diesen Bereich liegt ein Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ vor.

Die bereits begonnene Baumaßnahme ist zurzeit eingestellt, weil bisher keine Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ vorliegt. Der Antragsteller wurde anscheinend von der Bauaufsicht in der Vergangenheit nicht darauf hingewiesen, dass eine Genehmigung nach der Erhaltungssatzung durch die Gemeinde benötigt wird, siehe beigefügtem Schriftverkehr. Anscheinend wurde nur die Auskunft erteilt, dass das Bauvorhaben genehmigungsfrei errichtet werden kann.

Damit der Carport konform mit dem B-Plan 2 ist, sollte der Eigentümer in der Vergangenheit der Bauaufsicht bescheinigen, dass die bisherige Garage zukünftig als Schuppen genutzt wird, aber auch dies hätte eine Genehmigung nach der Erhaltungssatzung bedurft.

 

Weitere Details sind der Anlage zu entnehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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Anlagen

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