Beschlussvorlage - 03/016/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuwahl der persönlichen Stellvertreterin / des persönlichen Stellvertreters für die Bürgermeisterin im Amtsausschuss gem. § 9 Amtsordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst I,1 - Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Annette Barth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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28.02.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dassendorf wählt für Bürgermeisterin Martina Falkenberg Frau / Herrn __________________________ als persönliche Stellvertreterin bzw. als persönlichen Stellvertreter.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion Dassendorf hat mit Schreiben vom 15.12.2016 die Neuwahl aller weiteren Mitglieder des Amtsausschusses, die von der Gemeinde Dassendorf entsandt werden, beantragt. Zugleich ist der Antrag auf Wahl im gebundenen Vorschlagsrecht gestellt worden.
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 31.01.2017 sind die drei weiteren Mitglieder sowie deren Stellvertretungen für den Amtsausschuss gewählt worden, nicht jedoch die persönliche Stellvertreterin bzw. der persönliche Stellvertreter der Bürgermeisterin.
Aufgrund des o. g. Antrages ist gem. § 9 Abs. 3 S. 3 Amtsordnung die Wahl der Stellvertretenden der ehrenamtlichen Bürgermeisterin auf Vorschlag der Fraktion, der sie im Zeitpunkt der Wahl der Stellvertretenden angehört, durchzuführen. Vorschlagsberechtigt ist somit die WIR-Fraktion.
Wahlverfahren
Gewählt ist, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten hat. Es sind Gegenstimmen möglich. Bei Stimmengleichheit ist der Wahlvorschlag abgelehnt; also kein Losentscheid (§ 9 Abs. 2 S. 4 AO und § 24a AO i. V. m. § 39 Abs. 1 GO).
Eine geheime Abstimmung ist möglich, da es sich um eine Wahl handelt und nur auf § 39 Abs. 1 GO Bezug genommen wird.
Wenn ein Vorschlag einer vorschlagsberechtigten Fraktion nicht die notwendige Mehrheit erhält, so bleibt dieser Fraktion ihr Vorschlagsrecht erhalten. Der vorschlagsberechtigten Fraktion bleibt es unbenommen, den gleichen oder einen anderen Wahlvorschlag (Kandidaten) einzubringen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja/Nein |
Im Vermögenshaushalt: | Ja/Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
planmäßig: | Ja/Nein | überplanmäßig: | Ja/Nein | außerplanmäßig: | Ja/Nein | ||
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| € | € | ||||
Mehreinnahmen: | Ja/Nein | Minderausgaben: | Ja/Nein | ||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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