Beschlussvorlage - 12/041/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Die Gemeindevertretung Aumühle wählt:

 

  1. Herrn Wolf-Peter Wenz  als 3. stellvertretendes Mitglied der CDU-Fraktion für den Personal- und Koordinierungsausschuss (für den zurückgetretenen Herrn Torsten Gräper).
  2. Herrn Wolf-Peter Wenz als 3. stellvertretendes Mitglied der CDU-Fraktion für den Sozial- und Liegenschaftsausschuss (für den zurückgetretenen Herrn Torsten Gräper).
  3. Herrn Wolf-Peter Wenz als 4. stellvertretendes Mitglied der CDU-Fraktion für den Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport (für Herrn Dr. Karsten Bornholdt).
  4. Herrn Dr. Karsten Bornholdt  als 3. stellvertretendes Mitglied der CDU-Fraktion für den Finanzausschuss (für Herrn Dr. Rüdiger Nigbur).
  5. Stellvertretende Mitglieder der CDU-Fraktion für den Bauausschuss:
  1.     Herrn Dr. Karsten Bornholdt (w.B.)
  2.     Herrn Dr. Dr. Falk von Haussen (w.B.)
  3.     Frau Dr. Andrea Nigbur
  4.     Herrn Wolf-Peter Wenz
  5. Stellvertretende Mitglieder der CDU-Fraktion für den Umweltausschuss:
  1. ___________________________
  2. ___________________________
  3. ___________________________
  4. ___________________________
  1. Frau Irmtraud Edler als 1. stellvertretendes Mitglied der SPD-Fraktion für den Sozial- und Liegenschaftsausschuss.
  2. Herrn Dr. Jan-Willem Jensen als 4. Stellvertretendes Mitgliedder UWG/FDP-Fraktion für den Finanzausschuss.


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Torsten Gräper war stellvertretendes Ausschussmitglied im Personal- und Koordinierungsausschuss sowie im Sozial- und Liegenschaftsausschuss. Es sind jeweils neue stellvertretende Ausschussmitglieder zu wählen, wobei darauf zu achten ist, dass laut Hauptsatzung der Gemeinde Aumühle beim Personal- und Koordinierungsausschuss nur Gemeindevertreter/innen Mitglieder und stellvertretende Mitglieder werden dürfen. Das Vorschlagsrecht hat die CDU-Fraktion.

 

Gem. § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Aumühle darf jede Fraktion bis zu 4 stellvertretende Ausschussmitglieder stellen. Davon dürfen max. 2 wählbare Bürger (= Bürger, die auch in die Gemeindevertretung gewählt werden können) sein.

 

In der Sitzung am 15.12.2017 wurden die Ausschussmitglieder und die stellvertretenden Ausschussmitglieder neu gewählt. Dabei sind in einigen Ausschüssen mehr als 2 wählbare Bürger als stellvertretende Ausschussmitglieder gewählt worden. Konkret sind dies:

 

Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport:Stellvertreter der CDU-Fraktion

Bauausschuss:Stellvertreter der CDU-Fraktion

Umweltausschuss:Stellvertreter der CDU-Fraktion

Sozial- und Liegenschaftsausschuss:Stellvertreter der SPD-Fraktion

 

Die erfolgten Beschlussfassungen sind entsprechend zu ändern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja/Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja/Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

 

planmäßig:

Ja/Nein

überplanmäßig:

Ja/Nein

außerplanmäßig:

Ja/Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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