Beschlussvorlage - 12/041/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuwahl stellvertretender Ausschussmitglieder
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst I,1 - Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Annette Barth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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16.03.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Aumühle wählt:
- Herrn Wolf-Peter Wenz als 3. stellvertretendes Mitglied der CDU-Fraktion für den Personal- und Koordinierungsausschuss (für den zurückgetretenen Herrn Torsten Gräper).
- Herrn Wolf-Peter Wenz als 3. stellvertretendes Mitglied der CDU-Fraktion für den Sozial- und Liegenschaftsausschuss (für den zurückgetretenen Herrn Torsten Gräper).
- Herrn Wolf-Peter Wenz als 4. stellvertretendes Mitglied der CDU-Fraktion für den Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport (für Herrn Dr. Karsten Bornholdt).
- Herrn Dr. Karsten Bornholdt als 3. stellvertretendes Mitglied der CDU-Fraktion für den Finanzausschuss (für Herrn Dr. Rüdiger Nigbur).
- Stellvertretende Mitglieder der CDU-Fraktion für den Bauausschuss:
- Herrn Dr. Karsten Bornholdt (w.B.)
- Herrn Dr. Dr. Falk von Haussen (w.B.)
- Frau Dr. Andrea Nigbur
- Herrn Wolf-Peter Wenz
- Stellvertretende Mitglieder der CDU-Fraktion für den Umweltausschuss:
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- ___________________________
- ___________________________
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- Frau Irmtraud Edler als 1. stellvertretendes Mitglied der SPD-Fraktion für den Sozial- und Liegenschaftsausschuss.
- Herrn Dr. Jan-Willem Jensen als 4. Stellvertretendes Mitgliedder UWG/FDP-Fraktion für den Finanzausschuss.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Herr Torsten Gräper war stellvertretendes Ausschussmitglied im Personal- und Koordinierungsausschuss sowie im Sozial- und Liegenschaftsausschuss. Es sind jeweils neue stellvertretende Ausschussmitglieder zu wählen, wobei darauf zu achten ist, dass laut Hauptsatzung der Gemeinde Aumühle beim Personal- und Koordinierungsausschuss nur Gemeindevertreter/innen Mitglieder und stellvertretende Mitglieder werden dürfen. Das Vorschlagsrecht hat die CDU-Fraktion.
Gem. § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Aumühle darf jede Fraktion bis zu 4 stellvertretende Ausschussmitglieder stellen. Davon dürfen max. 2 wählbare Bürger (= Bürger, die auch in die Gemeindevertretung gewählt werden können) sein.
In der Sitzung am 15.12.2017 wurden die Ausschussmitglieder und die stellvertretenden Ausschussmitglieder neu gewählt. Dabei sind in einigen Ausschüssen mehr als 2 wählbare Bürger als stellvertretende Ausschussmitglieder gewählt worden. Konkret sind dies:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport:Stellvertreter der CDU-Fraktion
Bauausschuss:Stellvertreter der CDU-Fraktion
Umweltausschuss:Stellvertreter der CDU-Fraktion
Sozial- und Liegenschaftsausschuss:Stellvertreter der SPD-Fraktion
Die erfolgten Beschlussfassungen sind entsprechend zu ändern.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja/Nein |
Im Vermögenshaushalt: | Ja/Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
planmäßig: | Ja/Nein | überplanmäßig: | Ja/Nein | außerplanmäßig: | Ja/Nein | |||
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| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Ja/Nein | Minderausgaben: | Ja/Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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