Beschlussvorlage - 03/022/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Anfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie der benötigten Befreiungen/Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 a bzgl. der „Nebenanlagen und Garagen (Teil B – Text Ziffer 4)“ sowie der „Dachneigung“ (Flachdach) für die Dachterrasse und der Abweichung (ca. 1,47 m) von der Gestaltungssatzung auf dem Grundstück „Mühlenweg 4“, zu erteilen.

 

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend

.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Es wird eine Anfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Mühlenweg 4“ gestellt.  

 

Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7 a der
Gemeinde Dassendorf.

Gemäß den Planungen werden hierzu Befreiungen/Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 a bzgl. der „Nebenanlagen und Garagen (Teil B - Text Ziffer 4.00) sowie von der „Dachneigung“ (Flachdach) für die Dachterrasse benötigt.

 

Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde
Dassendorf vom 23.05.2007.

Hierzu wird eine Abweichung von § 2 der Gestaltungssatzung beantragt.
Es ist eine Außenwandhöhe von ca. 2,47 m vorgesehen. Demnach liegt hier eine Abweichung in Höhe von ca. 1,47 m vor.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

 

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