Beschlussvorlage - 03/022/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, Mühlenweg
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Entscheidung
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21.03.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Anfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie der benötigten Befreiungen/Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 a bzgl. der „Nebenanlagen und Garagen (Teil B – Text Ziffer 4)“ sowie der „Dachneigung“ (Flachdach) für die Dachterrasse und der Abweichung (ca. 1,47 m) von der Gestaltungssatzung auf dem Grundstück „Mühlenweg 4“, zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend
.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird eine Anfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück „Mühlenweg 4“ gestellt.
Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7 a der
Gemeinde Dassendorf.
Gemäß den Planungen werden hierzu Befreiungen/Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 a bzgl. der „Nebenanlagen und Garagen (Teil B - Text Ziffer 4.00)“ sowie von der „Dachneigung“ (Flachdach) für die Dachterrasse benötigt.
Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde
Dassendorf vom 23.05.2007.
Hierzu wird eine Abweichung von § 2 der Gestaltungssatzung beantragt.
Es ist eine Außenwandhöhe von ca. 2,47 m vorgesehen. Demnach liegt hier eine Abweichung in Höhe von ca. 1,47 m vor.
