Beschlussvorlage - 03/024/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, August-Siemsen-Straße
Neubau einer Lagerhalle mit Verkaufsraum
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
|
Entscheidung
|
|
|
|
21.03.2017
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 23 – 1. Änderung (Teil B – Text Ziffer 2, Absatz 4) für das Grundstück „August-Siemsen-Straße 2“, zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wurde ein Antrag auf Neubau einer Lagerhalle mit Verkaufsraum auf dem Grundstück „August-Siemsen-Straße 2“ gestellt.
Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 23 –
1. Änderung der Gemeinde Dassendorf.
Hierzu wird jetzt eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 23 –
1. Änderung (Teil B – Text Ziffer 2, Absatz 4) bzgl. der Verkaufsfläche beantragt.
Es liegt zurzeit die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 bis zum 03.04.2017 aus, wonach die beantragte Befreiung zukünftig zulässig wäre (siehe Anlage).
Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde Dassendorf vom 23.05.2007.
