Beschlussvorlage - 12/046/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Abfuhr der Ablagerungen auf dem sogenannten Turnierplatz
hier: Auftragsvergabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst II,2 - Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Marco Haralambous
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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16.03.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Abfuhr der Ablagerungen auf dem sogenannten Turnierplatz mit Kosten in Höhe von ca. 75.000 Euro durchführen zu lassen.
Die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von 75.000 Euro unter der Haushaltsstelle 12.1.58000.50000 werden durch die Allgemeine Rücklage gedeckt.
Die Gemeindevertretung stimmt der überplanmäßigen Ausgabe zu.
Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Prüfung der Kostenangebote, den Auftrag für die o.g. Maßnahme an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wurde festgestellt, dass auf dem Turnierplatz Ablagerungen vorhanden sind, die überwiegend vom Bauhof der Gemeinde Aumühle dort verbracht worden sind. Dieser Bereich wurde in der Vergangenheit auch als Lagerplatz für Strauch- und Gehölzschnitt verwendet.
Die Kreisbauaufsicht weist darauf hin, dass gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 8 LBO selbständige Aufschüttungen nur bis 1.000 m² und 30 m³ zu verbringende Mengen verfahrensfrei sind. Diese Vorgaben werden überschritten und die Ablagerungen hätten einer Baugenehmigung bedurft.
Es gibt auf dem Turnierplatz zwei Ablagerungsbereiche. Zum einen eine flächige Ablagerung, die bereits vor Jahren vorgenommen wurde, und zum anderen im südlichen Bereich eine neuere wallartige Aufschüttung.
Die verschiedenen Fachdienste des Kreises sind übereingekommen, dass eine Beseitigungsaufforderung der flächigen Ablagerung nicht erfolgt. Es wird davon ausgegangen, dass keine Schadstoffe im Boden vorhanden sind.
Die wallartige Aufschüttung muss beseitigt werden. Die abgelagerten Böden (Menge ca. 1300 cbm) sind abzufahren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Nach der Deklarationsanalyse nach LAGA wurde die Bodenhalden als Z2 eingestuft.
Die Erde ist bis zum Frühjahr 2017 zu entsorgen. Seitens des Kreises wurde die Fertigstellung der Maßnahme auf Ende April 2017 festgelegt.
Seitens des Amtes werden für die Abfuhr der Ablagerungen noch weitere Angebote eingeholt. Die Kosten für die Abfuhr beträgt ca. 75.000 Euro.
Da in der Vergangenheit auch Bürger illegal ihren Strauchschnitt auf den Turnierplatz abgelagert haben, hat die Gemeinde Aumühle unverzüglich durch bauliche Maßnahmen, wie z. B. durch eine abschließbare Schranke, dafür zu sorgen, dass der Bereich nicht mehr befahren werden kann.
Ein Mitarbeiter des Kreises informiert, dass sich die Bioabfallverordnung seit 2012 verschärft hat. Für ungenehmigte Lagerflächen für Grün, Strauch- und Gehölzschnitt ist die entsprechende erforderliche Genehmigung einzuholen. Voraussetzung dafür ist u. a. eine Platzbefestigung und eine geregelte Entwässerung, soweit dies nicht möglich ist, sind ungenehmigte Plätze spätestens bis zum 31. Oktober 2017 zu schließen. Da sich der Turnierplatz innerhalb eines FFH-Gebietes und EU-Vogelschutzgebietes befindet, würde die Naturschutzbehörde der Errichtung eines offiziellen Lagerplatzes nicht zustimmen.
Die Vertreter der Gemeinde haben zugesagt, dass die Nutzung des Turnierplatzes sofort eingestellt wird. Zukünftig kann der Bereich als Sukzessionsfläche für die Waldentwicklung genutzt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit eine Mahd im Jahr durchzuführen, damit eine offene Fläche erhalten bleibt, weil offene Bereiche im Wald eher selten sind.
Für die Abfuhr der Ablagerungen wurden im Haushalt 2017 unter der Haushaltsstelle 12.1.58000.5000 keine Mittel zur Verfügung gestellt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja |
Im Vermögenshaushalt: | Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | ca. 75.000,00 € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: | 12.1.58000.50000 |
voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
planmäßig: | Ja/Nein | überplanmäßig: | Ja | außerplanmäßig: | Ja/Nein | |||
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| 75.000 € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Ja/Nein | Minderausgaben: | Ja/Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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