Beschlussvorlage - 03/035/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Nr. 7c für das Gebiet: "Südlich und östlich des Sportplatzes, westlich Am Wendel, nördlich und östlich des Neubaugebietes (B-Plan 27)"
- Aufstellungsbeschluss -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
|
Entscheidung
|
|
|
|
01.07.2014
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Für das Gebiet „Südlich und östlich des Sportplatzes, westlich Am Wendel, nördlich und östlich des Neubaugebiete (B-Plan 27)“soll die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7c aufgestellt werden.
Planungsziel ist die Ausweisung von Flächen für Wohnbebauung im Rahmen der Innenverdichtung.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung ist ein Stadtplaner zu beauftragen.
Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7c wird gemäß § 13a Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB wird nach § 13a BauGB abgesehen.
Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats im Amt Hohe Elbgeest, Fachdienst Planung und Bauen, Christa-Höppner Platz 1, 21521 Dassendorf, erfolgen.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, soll parallel durchgeführt werden.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Dassendorf beabsichtigt die Fläche nördlich der im Bebauungsplan Nr. 27 geplanten Seniorenwohnung zu überplanen, um die „Insellage“ des Flurstückes 25/1 der Flur 7 zu beseitigen. Die umgebenden Grundstücke sind alle durch Bebauungspläne überplant. Da eine Planung für ein einzelnes Grundstück unzulässig ist, soll das Nachbargrundstück 32/23 mit einbezogen werden. Über dieses Grundstück kann teilweise die verkehrliche Erschließung vorgenommen werden.
