Beschlussvorlage - 12/018/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Umweltausschuss:

Die inzwischen überholten Entwicklungsziele für den Bereich des Dampfsägewerkes rechtfertigen eine Abweichung vom Landschaftsplan. Der Umweltausschuss stimmt einer Abweichung vom Landschaftsplan zu.

 

Der Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung eine Aufhebung der Entwicklungsziele für das Gelände des ehemaligen Dampfsägewerkes zu beschließen.

 

Gemeindevertretung:

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung der Entwicklungsziele für das Gelände des ehemaligen Dampfsägewerkes.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Durch eine Bauvoranfrage für das Grundstück des ehemaligen Dampfsägewerks in Friedrichsruh wurde die Gemeinde Aumühle vom Kreis darauf aufmerksam gemacht, dass das Bauvorhaben nicht im Einklang mit den Entwicklungszielen des Landschaftsplanes für dieses Grundstück ist.

Bis dato ist die Gemeinde Aumühle davon ausgegangen, dass der Landschaftsplan von 1985, ergänzt 1988, nicht rechtskräftig geworden ist, weil damals kein abschließender Beschluss seitens der Gemeindevertretung gefasst wurde. Dieser Ansicht folgt der Kreis nicht und verweist auf das Schreiben vom Ministerium für Natur, Umwelt und Landesentwicklung des Landes Schleswig-Holstein vom 21. August 1990 (Anlage 1).

Für den unmittelbaren Bereich des Dampfsägewerkes wurden u. a. folgende Entwicklungsziele festgelegt (Anlage 2):

„Bei Aufgabe des Sägewerkes Rückbau/Renaturierung der Fläche, dabei Erhaltung des Kopfsteinpflasters (z. T. überteert) und des Wanderweges“

Grund für dieses Entwicklungsziel war die unmittelbare Nähe des Sägewerksgeländes zur Schwarzen Au und eine geplante Ausweisung der Schwarzen Au als Naturschutzgebiet. Laut dem Landschaftsplan wurden damals Holzspäne und Holzschutzmittel ungesichert und ungeordnet auf dem Betriebsgelände gelagert. Eine zusätzliche Belastung der Schwarzen Au durch verunreinigtes Sicherwasser wurde nicht ausgeschlossen.

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Landschaftsplanes war der Zustand der Schwarzen Au sehr kritisch und der Bach wurde in die Güteklasse III „Stark verschmutzt“ eingestuft. „Die Ursache dafür sind im Wesentlichen die derzeitig nicht funktionstüchtige Kläranlage in Schwarzenbek, die Molkerei Möhnsen (u.a. schäumende Reinigungsmittel) und Gewerbebetriebe in Schwarzenbek. Hinzu kommt, wie bei der Bille, zeitweiliges Einleiten von Silage und Gülle sowie die ständige Einleitung von Siedlungsabwässern aus dem Bereich Friedrichsruh.“

Durch die heutige Unterbindung  der Einleitung von ungeklärten Abwässern in die Schwarze Au hat sich die Wasserqualität deutlich verbessert.

Spätere Untersuchungen des Kreises haben ergeben, dass der Altlastenverdacht sich auf dem Sägewerksgelände nicht bestätigt hat.

Die oben angeführten Punkte für die Festsetzung der damaligen Entwicklungsziele sind nicht mehr gegeben sind. Auch die Ausweisung als Naturschutzgebiet ist nicht erfolgt. Heute ist der Bereich nördlich der Schwarzen Au als Natura 2000 Gebiet sowie als Europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen, das Sägewerksgelände selber aber nicht. Aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan, Bestandteil der Bauantragsunterlagen, wird ersichtlich, dass die beiden Schutzgebiete durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden.

Da der Landschaftsplan inzwischen rund 25 Jahre alt ist, wäre eine Fortschreibung des Landschaftsplanes sehr ratsam. In vielen Bereichen sind die damaligen Aussagen veraltet, wie z. B. die Biotoptypen. Die Breite von einigen Straßen sowie der öffentliche Parkraum wurde als überdimensioniert angesehen. Weiterhin sind auch zahlreiche Aussagen zur der örtlichen Bebauung nicht mehr aktuell und Aussagen zum Klimaschutz sind natürlich nicht vorhanden. Da der Plan aber rechtskräftig ist, muss er zukünftig bei weiteren  Planungen berücksichtigt werden, wie z. B. beim Ausbau der Fußwege.


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

 

planmäßig:

Ja/Nein

überplanmäßig:

Ja/Nein

außerplanmäßig:

Ja/Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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Anlagen

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