Beschlussvorlage - 12/030/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

           Es soll ein bauliches Gutachten zur Bausubstanz und Energiebilanz angefertigt und
eine Kostenschätzung für eine mögliche Sanierung in Auftrag gegeben werden.

           Max. Kosten für das Gutachten 10.000,-- €.

 


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Trotz zahlreicher und teilweise intensiver Sanierungsmaßnahmen sowohl am Sport- und

Jugendheim wie auch an der Dienstwohnung des Hausmeisters und Platzwartes in den

zurück liegenden Jahren hat sich herausgestellt, dass die Liegenschaft kaum noch den

heutigen Ansprüchen entspricht. Das betrifft sowohl die Sitzungsräume, den gesamten

Sanitärbereich wie auch die Gastronomie.

Der bauliche wie auch der energetische Zustand des Gebäudes wirft zahlreiche Fragen

auf.

Das Mauerwerk der Hausmeisterwohnung ist teilweise so feucht, dass starker Schimmel-

befall ein Bewohnen der Räume zurzeit aus gesundheitlichen Gründen verbietet.

Seitens des Vorstandes des TuS wurden Architekten, die Mitglied im TuS sind, gebeten,

eine Stellungnahme und Beurteilung über den Zustand des Gebäudes abzugeben.

Ergebnis: Abriss und Neubau

 

Durch den TuS-Vorstand mit Unterstützung der Mitglieder einer kleinen Arbeitsgruppe

(GV, bürgerliche Mitglieder) wurde die Bitte an die Gemeinde herangetragen, eine

Entscheidung darüber zu treffen, wie es nun weitergehen soll.

 

Um sich ein genaues Bild darüber zu schaffen, ob das Gebäude nochmals saniert werden

sollte oder ein Abriss/Neubau die sinnvollere Lösung sei, wurde durch den Ausschuss für

-Kultur, Bildung und Sport- die Empfehlung einstimmig ausgesprochen, einen neutralen

Gutachter damit zu beauftragen, die beiden erwähnten Möglichkeiten zu prüfen und eine

Empfehlung für die Gemeinde nachvollziehbar auszusprechen. Wobei eine grobe Kosten-

schätzung für beide Maßnahmen für die anstehenden politischen Entscheidungen wün-

schenswert wäre.

Die Kosten für den Gutachter sollen max. 10.000,-- € betragen.

 

Der Finanzausschuss hat den aufgeführten Beschlussvorschlag empfohlen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja/Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja/Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

 

planmäßig:

Ja/Nein

überplanmäßig:

Ja/Nein

außerplanmäßig:

Ja/Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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