Beschlussvorlage - 12/057/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für den 1. Nachtrag der Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Eichenweg 13“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für den 1. Nachtrag der Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Eichenweg 13“ zu erteilen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird der 1. Nachtrag der Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Eichenweg 13“. Gegenüber der Baugenehmigung ist die Abmessung des Obergeschosses von 14,25 m x 5,86 m auf 14,80 m x 5,88 m geändert worden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
 

 

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Anlagen

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