Beschlussvorlage - 12/055/2017-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Aumühle hinsichtlich der Neuregelung der Zuständigkeit der Ausschüsse für die gemeindlichen Liegenschaften umgesetzt werden soll.

 

Die Amtsverwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister gebeten, einen Entwurf einer Neufassung der Hauptsatzung / einer Änderungssatzung zur Hauptsatzung zur Beratung und Beschlussfassung zu erarbeiten.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Vergangenheit wurde im Sozial- und Liegenschaftsausschuss immer wieder darüber  diskutiert, welcher Ausschuss für welche der zahlreichen Liegenschaften der Gemeinde zuständig ist bzw. sein sollte. Bisher wurde keine eindeutige Klärung herbeigeführt. Geregelt ist bisher nur die Zuständigkeit des Sozial- und Liegenschaftsausschusses was die gemeindeeigenen Wohnungen betrifft. In Zusammenarbeit mit der Verwalterfirma der Gemeinde erfolgt die Betreuung dieser Liegenschaften.

 

Die Zuständigkeit der Ausschüsse hinsichtlich der Betreuung der gemeindeeigenen Liegenschaften sollte deshalb neu geregelt werden. Dieses kann nur durch eine Änderung der Hauptsatzung  (§ 5 GO) mit Genehmigung der Kommunalaufsicht des Kreises erfolgen.

 

Die Gemeindevertretung sollte deshalb darüber beschließen, ob die Hauptsatzung der Gemeinde in Form einer Änderungssatzung überarbeitet wird, oder eine Neufassung durch die Amtsverwaltung erfolgen soll, bei der auch weitere Änderungen möglich wären.

 

Die künftige Zuständigkeit könnte zum Beispiel bei den aufgeführten Objekten wie folgt geregelt werden, wobei es sich hierbei um zusätzliche Aufgaben für die Ausschüsse handelt.

a)     Gemeindewohnungen:Sozial- und Liegenschaftsausschuss

b)     Schule und TuS-Aumühle:Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport

c)     FFA und Bauhof:Umweltausschuss

d)     Rathaus:Personal- und Koordinierungsausschuss

e)     Bismarckturm:Kuratorium der Stiftung Aumühle

f)       Gebührensatzungen:Finanzausschuss

 

Dies würde dann bedeuten, dass die Ausschüsse grundsätzlich für die Objekte zuständig wären und sich zusammen mit dem Amt darum kümmern müssten.

 

Weiterer Änderungsbedarf sollte von der Verwaltung des Amtes vorgeschlagen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

 

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