Beschlussvorlage - 12/062/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 c für das Gebiet: „Bismarckallee 22“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gründe für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 c für das Gebiet: „Bismarckallee 22“ ist dem Bauausschuss hinreichend bekannt. Mit dem neuen Grundstückseigentümer, dem Planungsbüro, dem Amt und zwei Mitgliedern des Bauausschuss fand am 15.03.2017 ein Gespräch über die Bebauungsmöglichkeiten statt.

 

Hinweis: Das beigefügte Artenschutzgutachten und das baumbiologische Gutachten sind seit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 7 b „Bismarckallee 22“ unverändert geblieben. Vor der offiziellen Auslegung des Bebauungsplanes wird die neue Nummer des Bebauungsplanes in den Unterlagen aktualisiert.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
Die Planungskosten werden vom Grundstückseigentümer getragen.

 

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Anlagen

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