Beschlussvorlage - 03/042/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 für das Gebiet: "Nördlich der B 207, östlich Wendelweg, südlich der vorhandenen Sportanlagen, westlich Wohnbebauung Falkenring (B-Plan 18)“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ereignis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 LBO beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 für das Gebiet: "Nördlich der B 207, östlich Wendelweg, südlich der vorhandenen Sportanlagen, westlich Wohnbebauung Falkenring (B-Plan 18), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Nach Einigung mit der Bürgerinitiative hat die Gemeindevertretung am 11.10.2016 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 gefasst. Der Beschluss wurde vom 17.10.2016 bis zum 25.10.2016 bekanntgemacht. Der Entwurf lag vom 01.03.2017 bis zum 04.03.2017 öffentlich aus.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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