Beschlussvorlage - 03/045/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Niederschlagswasserbeseitigung Hinterste Koppel/Kreuzhornweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Heike Wladow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Entscheidung
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18.05.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Dassendorf darf nach der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 19.12.1995 das im Gemeindegebiet anfallende Oberflächenwasser an 19 Stellen – zum Teil nach erfolgter Behandlung – in Gewässer 2. Ordnung des Gewässerunterhaltungsverbandes (GUV) Schwarze Au/Amelungsbach einleiten.
Die Gebiete Buchenweg, Ahornweg, Grenzwall, Wulerweg, Götenweg, Quellenweg, Meyersweg, Ecksweg und Kreuzhornweg leiten das Oberflächenwasser über das Regenwasserrückhaltebecken Kreuzhornweg in das Gewässer ein.
Nach dem heutigen Kenntnisstand sind weitere Einleitungen nicht möglich.
Das Oberflächenwasser wäre auf den Grundstücken Hinterste Koppel/Kreuzhornweg zu versickern.
Ein Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung, welches den Anforderungen einer wasserrechtlichen Genehmigung Rechnung trägt, soll mit der Wasserbehörde abgestimmt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja/Nein |
Im Vermögenshaushalt: | Ja/Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
planmäßig: | Ja/Nein | überplanmäßig: | Ja/Nein | außerplanmäßig: | Ja/Nein | |||
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| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Ja/Nein | Minderausgaben: | Ja/Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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