Beschlussvorlage - 03/047/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Ersatzpflanzung gemäß Schreiben vom 30.04.2017 (3 Buchen mit einem Stammumfang von mindestens 18 – 20 cm in 1 m Höhe zu pflanzen) auf dem Grundstück „Flachsthumweg 5“, zu erteilen.

 

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Es wurde ein Antrag auf Fällung von drei Bäumen (1 Eiche, 1 Birke, 1 Buche) auf dem Grundstück „Flachsthumweg 5“ gestellt. Hierzu wurde das gemeindliche Einvernehmen in der PLA-Sitzung vom 15.10.2015 erteilt. Eine Ersatzpflanzung sollte erfolgen. Mit Schreiben vom 12.07.2016 wurde den Antragstellern der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Ersatzpflanzung übersandt. Es wurde festgelegt, drei Buchen mit einem Stammumfang von mind. 18 – 20 cm in 1 m Höhe auf dem Grundstück „Flachsthumweg 5“ zu pflanzen.

 

Mit Schreiben vom 11.08.2016 (Eingang Amt: 15.09.2016) wurde seitens der Antragsteller ein Vorschlag zur Ersatzpflanzung unterbreitet. Es sollte eine vor dem Haus vorhandene Hainbuche als schützenswert eingetragen werden, sowie zwei weitere Buchen gemäß Vertrag ergänzt dazu gepflanzt werden. Hierzu wurde das Einvernehmen in der Sitzung des Planungsausschusses am 22.11.2016, erteilt.  

 

Nun erklärten die Eigentümer mit Schreiben vom 30.04.2017, dass die auf dem Grundstück vorhandene Hainbuche, die als schützenswerter Baum eingetragen werden sollte, evtl. schwer beschädigt ist und der Erhalt der Hainbuche dadurch nicht mehr gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund beantragen die Eigentümer mit Schreiben vom 30.04.2017 die ursprüngliche Ersatzpflanzung/Neuanpflanzung (3 Buchen) vorzunehmen.

 

Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1.4 der
Gemeinde Dassendorf.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

 

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