Beschlussvorlage - 12/016/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Schutzgitters
Hier: Antrag eines Anliegers für den Bereich der Börnsener Straße / Einmündung Bergstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst II,2 - Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Patrick Klammroth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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10.04.2014
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Der Umweltausschuss stimmt dem Antrag zur Errichtung eines Schutzgitters im Bereich des Eisentors auf Kosten des Antragsstellers zu.
Der Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dieses Schutzgitter bis zu einer Höhe von rund 7.500,00 Euro auf Kosten der Gemeinde um 10 m je Seite zu verlängern.
Der Umweltausschuss stimmt den außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von rund 7.500,00 Euro zu. Die Deckung soll durch eine außerplanmäßige Entnahme aus der allgemeinen Rücklage erfolgen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt, das Schutzgitter bis zu einer Höhe von rund 7.500,00 Euro auf Kosten der Gemeinde um 10 m je Seite zu verlängern. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben auf der Haushaltsstelle 12.02.6300.9600 in Höhe von 7.500,00 Euro erfolgt durch Entnahme der Mittel aus der allgemeinen Rücklage.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach erfolgter Preisumfrage den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kreuzungsbereich Börnsener Straße / Dora-Specht–Allee (K18) und Bergstraße ist trotz eines Verkehrsspiegels, welcher für einen teilweisen Einblick in die Bergstraße sorgt, sehr unübersichtlich und durch Missachtungen der Vorfahrtregeln entstehen immer wieder Verkehrsunfälle.
Davon betroffen sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer, sondern auch, durch abdriftende PKW, die Anlieger.
Ein Anlieger hat einen Antrag auf Errichtung eines Schutzgitters in Bereich des östlichen liegenden Fußweges der Dora – Specht – Alle / Börnsener Straße eingereicht. Der Antragsteller besitzt ein Grundstück, dass an diesen Straßenverlauf angrenzt. Die Zufahrt zu diesem Grundstück befindet sich direkt im Kurvenverlauf. Die Einfahrt ist mit einem hohen geschlossenen Eisentor gesichert.
Mehrfach sind in diesem Bereich Verkehrsteilnehmer, welche die Bergstraße in Richtung Dora – Specht - Allee befahren und im Kurvenbereich nach links abbiegen, von der Fahrbahn abgekommen und gegen das Eisentor gefahren. Da die Verursacher sich bisher nie gemeldet hatten (Fahrerflucht), musste der Eigentümer die Reparaturkosten selbst tragen.
Ein Entwurf für die Errichtung eines Schutzgitters wurde mit eingereicht. Das Schutzgitter soll abschließbar sein, um es bei Bedarf herausnehmen zu können. Der Antragsteller würde die Kosten für das Schutzgitter im Bereich seiner Eingangspforte übernehmen.
Es wird angeregt, dass dieses Schutzgitter auf beiden Seiten um ca. 10 Meter verlängert wird, damit im ganzen Kurvenbereich eine optische Führung entsteht. Die Kosten für die beidseitige Verlängerung müssen von der Gemeinde getragen werden. Das Schutzgitter soll auf der gesamten Länge eine einheitliche Höhe haben.
Vor Jahren befand sich dort ein Schutzgitter. Gründe, warum dieses entfernt wurde, können nicht genannt werden.
Die Kosten der beidseitigen Verlängerung müssten von der Gemeinde übernommen werden.
Mit der Verkehrsaufsicht des Kreises wurde eine Ortsbegehung durchgeführt. Der Kreis ist nur für die Fahrbahn zuständig. Der Gehwegbereich und der Seitenstreifen fällt in die Zuständigkeit der Gemeinde.
Das beantragte Schutzgitter muss einen Mindestabstand von 50 cm zur Fahrbahn aufweisen. Für die Benutzung des Fußweges ist eine Mindestbreite von 1,5 m erforderlich.
Diese Voraussetzungen werden gerade noch erfüllt, sodass die Verkehrsaufsicht des Kreises keine Bedenken hat.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Nein |
Im Vermögenshaushalt: | Ja |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | 7.500,00 € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: | 12.02.6300.9600 |
voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
Die Deckung der außerplanmäßigen Haushaltsmittel erfolgt durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
planmäßig: | Nein | überplanmäßig: | Nein | außerplanmäßig: | Ja | |||
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| € | 7.500,00 € | |||||
Mehreinnahmen: | Nein | Minderausgaben: | Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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