Beschlussvorlage - 12/069/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ für die Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück „Alte Hege 12“ zu erteilen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Antrag auf Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ für die Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück „Alte Hege 12“. Das Gartenhaus ist aufgrund der Größe verfahrensfrei nach § 63 LBO.
 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Alte Hege“. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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