Beschlussvorlage - 12/071/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Seitenteil für das Grundstück „Alte Hege 16a“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Überschreitung der Grundflächenzahl GRZ 1 und GRZ 2 für die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Seitenteil für das Grundstück „Alte Hege 16a“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ für die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Seitenteil für das Grundstück „Alte Hege 16a“ zu erteilen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Seitenteil für das Grundstück „Alte Hege 16a“. Das Bauvorhaben wurde bereits in den Sitzungen des Bauausschusses am 09.11.2016 und am 08.03.2017 beraten, siehe Vorlagen 12/125/2016 und 12/125/-1.

In der Vorlage 12/125/2016 wurde bereits darauf hingewiesen, dass die GRZ 1 schon beim Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 7 „Alte Hege“ 0,19 betrug und durch die Terrassenüberdachung nicht verändert wird.

Aufgrund eines Messfehlers des Herrstellers, weil die Terrassenüberdachung 0,60 m länger als beantragt war, wurde im März ein neuer Antrag gestellt. Die Bauaufsicht forderte daraufhin einen Lageplan mit den gesamten versiegelten Flächen nach. 
Die GRZ2-Berechnung ergab eine Überschreitung 548,10 m² >470,81 m² zulässig. Auch diese Überschreitung war aber schon zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes, weil die neue Terrassenüberdachnung nur die vorhandene Terrasse überdacht.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...