Beschlussvorlage - 12/056/2017-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
1. Nachtrag Baugenehmigung, Verlegung des Standortes des Gebäudes
Emil-Specht-Allee 13
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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08.06.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle hebt den in der Sitzung des Bauaussschusses am 02. Mai 2017 gefassten Beschluss zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum 1. Nachtrag der Baugenehmigung für das Wohnhaus für das Grundstück „Emil-Specht-Allee 13“ auf.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum 1. Nachtrag der Baugenehmigung vom 27.03.2017 für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 13“.
Oder:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum geänderten 1. Nachtrag der Baugenehmigung vom ____ für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 13“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Errichtung einer zweiten Zufahrt für das Grundstück „Emil-Specht-Allee 13“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für den 1. Nachtrag der Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 13“ zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der 1. Nachtragung zur Baugenehmigung des Wohnhauses wurde im letzten Bauausschuss am 02. Mai 2017 beraten. Für die Verlegung des Standortes wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Durch zufälliges Vorbeifahren am Grundstück wurde ersichtlich, dass der geplante Carports innerhalb des Kronenbereiches einer gemäß Baumschutzsatzung geschützen Linde stehen würde. Daraufhin wurde ein neuer Lageplan mit den Kronendurchmesser der Bäume angefordert. Auf dem Lageplan ist ersichtlich, dass auch ein Teil des Wohnhauses im Kronenbereich der Linde stehen würde.
Die Bauaufsicht wurde informiert, dass der Antrag noch nicht beschieden werden soll und eine neue Stellungnahme der Gemeinde Aumühle eingereicht wird. Dies ist möglich, weil die Frist erst am 13.06.2017 abläuft.
Eine Verschiebung des Baukörpers ist dem Antragsteller zumutbar, weil durch die Fällung von zahlreichen Nadelbäumen und der Zustimmung zum Befreiungsantrag zur Fällung des großen Baumes, der vorher mittig auf dem Grundstück stand, hinreichend Platz auf dem Grundstück vorhanden ist.
Sollte ein neuer Lageplan mit einem veränderten Standort bis zur Sitzung des Bauausschusses nicht vorliegen, so ist das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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