Beschlussvorlage - 12/081/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung einer gemäß Bebauungsplan Nr. 2 „Kuhkoppel“ zum Erhalt festgesetzte Birke auf dem Grundstück „Kuhkoppel Nr. 9“.


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Befreiungsantrag für die Fällung einer Birke auf dem Grundstück „Kuhkoppel Nr. 9“. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Gemäß dem Bebauungsplan sind alle Bäume ab einem Stammumfang von 0,80 cm, gemessen in ein Meter Höhe, zum Erhalt festgesetzt.

Das Ordnungsamt war bereits vor der Antragstellung vor Ort, um die akute Gefahrenlage zu beurteilen. Die visuelle Prüfung ließ keine akute Gefahr erkennen. Das Totholz könnte durch einen Pflegeschnitt beseitigt werden. Die beigefügten Fotos wurden vom Ordnungsamt erstellt. Der Nachweis der Standsicherheit der Birke kann nur durch ein Baumgutachten erbracht werden. Der Antragsteller wurde aufgefordert ein qualifiziertes Gutachten vorzulegen. Da dieses noch nicht zur Sitzung des Bauausschusses vorliegt, muss zur Wahrung der Frist für die Abgabe der Stellungnahme das Einvernehmen vorerst versagt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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