Beschlussvorlage - 03/052/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung aller Ausschusssitze
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst I,1 - Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Annette Barth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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20.06.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dassendorf wählt in den Finanzausschuss folgende Ausschussmitglieder:
Fraktion
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Die Gemeindevertretung Dassendorf wählt in den Bauausschuss folgende Ausschussmitglieder:
Fraktion
- __________________________, ______
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Die Gemeindevertretung Dassendorf wählt in den Ausschuss für Umwelt und Sicherheit folgende Ausschussmitglieder:
Fraktion
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- __________________________, ______
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Die Gemeindevertretung Dassendorf wählt in den Planungsausschuss folgende Ausschussmitglieder:
Fraktion
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- __________________________, ______
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Die Gemeindevertretung Dassendorf wählt in den Ausschuss für Bildung und Soziales folgende Ausschussmitglieder:
Fraktion
- __________________________, ______
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- __________________________, ______
- __________________________, ______
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Die Gemeindevertretung Dassendorf wählt in den Kulturausschuss folgende Ausschussmitglieder:
Fraktion
- __________________________, ______
- __________________________, ______
- __________________________, ______
- __________________________, ______
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- __________________________, ______
- __________________________, ______
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Frau Maret Brunnert hat den Austritt aus der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN erklärt und ist der SPD-Fraktion beigetreten. Grund dafür ist der angekündigte Wegzug von Frau Hiller aus Dassendorf, der bislang zumindest melderechtlich jedoch noch nicht vollzogen wurde. Der Wegzug hätte zur Folge, dass der Sitz in der Gemeindevertretung mangels Nachrücker frei bleiben würde. Auch würde die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN ihren Fraktionsstatus verlieren, da die Mindestgröße von 2 Gemeindevertreter/innen nicht mehr erreicht würde. Das gleiche Ergebnis wird jetzt durch die Erklärung von Frau Brunnert erreicht, allerdings ist der Sitz in der Gemeindevertretung nach wie vor durch Frau Hiller besetzt, jetzt fraktionslos.
Dadurch ergibt sich eine Veränderung hinsichtlich der Ausschussbesetzungen, wenn diese nach Verhältniswahl besetzt würden (s. Anlage).
Bei der Neubesetzung muss zudem berücksicht werden, dass Frau Ilona Burmeister mit Schreiben vom 28.04.2017 ihr Amt als bügerliches Mitglied ab sofort niedergelegt hat.
Die Wahl der Ausschussmitglieder richtet sich gem. § 46 Abs. 1 GO entweder
- nach der § 40 Abs. 3 GO (Mehrheitswahl) oder – wenn es eine Fraktion verlangt –
- nach § 40 Abs. 4 (Verhältniswahl).
Wird das Verlangen nach § 46 Abs. 1 GO nicht gestellt, findet eine Mehrheitswahl statt. Dabei gelten folgende Grundsätze:
- Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhalten hat (Meiststimmenverfahren). Es gibt somit keine Gegenstimmen.
- Gewählt ist, wer mindestens eine Stimme mehr als seine Mitbewerber/innen hat der – wenn nur ein/e Bewerber/in zur Wahl steht – wer mindestens eine Stimme erhalten hat.
- Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das die oder der der die Wahl Leitende zu ziehen hat.
- Vorschlagsberechtigt bei der Mehrheitswahl sind jede/r Gemeindevertreter/in oder mehrere Gemeindevertreter/innen sowie einzelne oder mehrere Fraktionen.
Die Mitglieder der Ausschüsse können, wenn keine Gegenkandidaten auftreten und kein/e Gemeindevertreter/in widerspricht, in einem Wahlgang gewählt werden (en bloc).
Wird ein Verlangen nach § 40 Abs. 1 gestellt, erfolgt eine Verhältniswahl.
Dabei gelten folgende Grundsätze:
- Vorschläge können nur von Fraktionen in Form von festsetzenden Namenslisten (verbindliche Reihenfolge) eingereicht werden (§ 40 Abs. 4 GO). Das Vorschlagsrecht bezieht sich nur auf die Wahl eines Ausschusses. Es muss deshalb bei der Wahl eines jeden Ausschusses ein erneuter Antrag gestellt werden, es sei denn, dass sich alle Fraktionen darüber einig sind, dass alle Ausschüsse im Verhältniswahlverfahren gewählt werden.
- Wahlverfahren:
Bei der Wahl nach § 40 Abs. 4 GO ist Folgendes zu beachten:
- Alle Mitglieder eines jeden Ausschusses werden in einem besonderen Wahlgang gewählt. Wenn kein/e Gemeindevertreter/in widerspricht, kann über die Besetzung mehrerer oder auch aller Ausschüsse in einem Wahlgang abgestimmt werden.
- Die Fraktionen stellen Namenslisten für die Kandidaten auf, die sie in den Ausschuss wählen möchten. Über die Wahlvorschläge kann sowohl offen als auch geheim abgestimmt werden. Jede/r Gemeindevertreter/in ist berechtigt, geheime Abstimmung zu verlangen.
- Die Sitze werden sodann auf der Grundlage des Abstimmungsergebnisses nach dem Sainte-Laguë/Schepers Höchstzahlenverfahren vergeben. Es unterscheidet sich damit von der Verhältniswahl im gebundenen Vorschlagsrecht, bei der es allein auf die Sitzstärke der Fraktionen ankommt.
Bei der Wahl der Ausschussmitglieder steht es im Ermessen der Fraktionen, auf welchen Listenplatz Gemeindevertreter/innen oder die sog. bürgerlichen Mitglieder platziert werden. Die Bewerber/innen werden in der Reihenfolge berücksichtigt, die sich aus dem Wahlvorschlag ergibt (§ 40 Abs. 4 S. 5 GO). Sind die Stellen für die bürgerlichen Ausschussmitglieder besetzt, so werden die auf der Liste der Fraktionen noch vorhandenen bürgerlichen Mitglieder übersprungen. Sind in dem Wahlvorschlag einer Fraktion keine zu berücksichtigenden Vorschläge mehr vorhanden, fällt der Ausschusssitz der Fraktion mit der nächsten Höchstzahl und einem berücksichtigungsfähigen Vorschlag zu.
- Es ist möglich, dass eine Fraktion in ihrem Wahlvorschlag Fraktionslose oder Mitglieder anderer Fraktionen aufnimmt. Diese Mitglieder werden nach ihrer Wahl in den Ausschuss nicht wie Mitglieder der vorschlagenden Fraktion behandelt, sie bleiben Mitglied ihrer eigenen Fraktion bzw. fraktionslos.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,3 kB
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