Beschlussvorlage - 03/057/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Hauskoppel
Hier: 2. Bauabschnitt / hinterer Teil
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst II,2 - Liegenschaften/Technik
- Bearbeitung:
- Patrick Klammroth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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20.06.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den östlichen Abschnitt der Straße Hauskoppel, wie vom Bauausschuss vorgeschlagen, zu sanieren.
Der überplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 03.1.6300.5100 wird stattgegeben. Die Deckung erfolgt durch eine überplanmäßige Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage gedeckt.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, nach Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes den Auftrag zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bauausschuss der Gemeinde Dassendorf hat in seiner 1. Sitzung am 18.05.2017 zu TOP 9 „Hauskoppel, hier: Sanierung hinterer Teil“ beraten und folgenden Beschluss gefasst:
„Der hintere Teil der Hauskoppel ist von der Fahrbahndecke in einem sehr schlechten Zustand, obwohl die vorhandenen Schlaglöcher laufend ausgebessert werden.
Maßnahme: Beidseitig der vorhandenen Teerdecke je einen Rasengitterstein in der Breite 40 cm verlegen. Da die vorhandene Fahrbahndecke keinen Unterbau besitzt, soll anschließend die vorhandene Fahrbahn mit einer Teerdecke überzogen werden, mit Gefälle zum Graben.
Beschluss: Der Bauausschuss schlägt der GV vor, den hinteren Teil der Hauskoppel für ca. 30.000,00 € netto zu reparieren, ohne Einschaltung eines Ing. Büros. Es muss jedoch geklärt werden, dass die Gewährleistung gesichert wird..
Stellungnahme des FD II,3 Planung und Bauen:
Straßenbau:
Generell bietet sich die Sanierung der Deckschicht im Hocheinbau aufgrund der nicht vorhandenen Fahrbahneinfassung an.
Im Fall des östlichen Abschnittes (2.Bauabschnitt / hinterer Teil) der Straße Hauskoppel kann diese Bauweise technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll angewendet werden. Der vorhandene Unterbau und die vorhandene Asphaltdeckschicht sind nach den optischen Eindrücken nicht tragfähig. Es kann davon ausgegangen werden, dass keine Baufirma die Gewährleistung für die geplante Maßnahme übernehmen wird. Darüber hinaus ist die 5-7cm dicke bitumgebundene Schicht in diesen Bereich durch eine äußerst hohe PAK-Belastung nach LAGA in die Kategorie ≥ Z2 einzustufen.
Der Einbau einer Deckschicht im Hocheinbau, auf den belasteten bitumgebundenen Asphaltschichten, könnte bei späteren Erschließungs-/ Ausbaumaßnahmen zu stark erhöhten Entsorgungskosten führen.
Oberflächenentwässerung:
Im Bereich des 2. Bauabschnittes ist nach einer Kanalfernaugenuntersuchung sowie örtlichen Begehung keine der Regeln der Technik entsprechende Oberflächenwasserkanalisation vorhanden. Es wurde lediglich ein desolater Kanal zur Entwässerung einiger Grundstücke vorgefunden. Um ein Konzept für die Oberflächenwasserkanalisation der Hauskoppel sowie deren Vorflut in die Straße Bornweg zu entwickeln wurde das Ingenieurbüro Hölbling aufgefordert der Gemeinde ein Angebot zu unterbreiten.
Für die Durchführung dieser Maßnahme stehen zurzeit nicht genügend Haushaltsmittel zur Verfügung. Es müsste eine überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 03.1.6300.5100 Unterhaltung Gemeindestraßen getätigt werden. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch eine überplanmäßige Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage.
Abschließend empfiehlt der FD II,3 Planung und Bauen der Amtsverwaltung Hohe Elbgeest die Maßnahme bis zur Sachstandsklärung bzgl. der Oberflächenentwässerung bis aufs weitere zurückzustellen und lediglich die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja |
Im Vermögenshaushalt: | Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | 40.000,00 € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
planmäßig: | Nein | überplanmäßig: | Ja | außerplanmäßig: | Nein | |||
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| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Nein | Minderausgaben: | Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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