Beschlussvorlage - 03/059/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Oberflächenentwässerungseinrichtungen im Bereich des Friedhofsgeländes zu erneuern sowie den Friedhofshauptweg (Nord-Süd-Richtung) wie vom Bauausschuss vorgeschlagen auszubauen.

 

Der überplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 03.2.7500.9600 wird stattgegeben. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch eine überplanmäßige Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage.

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, nach erfolgter Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters den Auftrag an diesen zu erteilen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Bauausschuss der Gemeinde Dassendorf hatte in der 1.Sitzung 2017 am 18.05.2017 zu TOP 11 folgendes beraten und beschlossen:

Da der Auftrag für die Pflasterung des Friedhofsweges in Nord-Süd-Richtung in der Sitzung vom 02.08.2016 aus Kostengründen aufgehoben wurde, haben wir erneut über diesen Punkt beraten.

Wie wir uns einen Ausbau vorstellen können:

Entfernen der vorhandenen Begrenzungssteine sowie der Ablaufrinne mit den vorhandenen Abläufen. Verlegen eines Regenwasserkanals mittig des Weges, damit die Wurzeln der vorhandenen Bäume nicht beschädigt werden. Im Oberbau soll mittig des Weges eine Ablaufrinne mit entsprechenden Einläufen für das Regenwasser gesetzt werden. Links und rechts des Weges soll ein entsprechender Begrenzungsstein gesetzt werden. Von den Begrenzungssteinen soll mit geringem Gefälle die Anarbeitung in Glensander erfolgen.

Beschluss:
Der Bauausschluss empfiehlt der Gemeindevertretung den Friedhofshauptweg in Nord-Süd- Richtung bis hinter die Kurve mit einer wassergebundenen Deckschicht, wie oben beschrieben, neu auszubauen. Das Gefälle zur Mitte des Weges soll so gering wie möglich gehalten werden, damit hier insbesondere auch für ältere Bürger keine Stolpergefahr besteht. In der Preisanfrage muss auch berücksichtigt werden, dass während Trauerfeiern nicht gearbeitet werden darf und der Weg entsprechend hierfür hergerichtet werden muss.“

 

Im Haushalt stehen auf der HHSt 03.2.75000.96000 Erweiterung-, Aus- und Umbau Bestattungswesen 31.000,00 Euro zur Verfügung.

 

Es ist nicht zu erwarten, dass bei einer erneuten Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters, ungeachtet der Reduzierung des Ausbaues auf eine wassergebundene Decke anstelle einer Pflasterdecke, die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausreichend sind. Ebenso muss betrachtet werden, dass die Unterhaltungsintensität nicht vermindert wird.

 

Die überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 03.2.7500.9600 muss durch eine überplanmäßige Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage gedeckt werden. 


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Einnahmen:

Ausgaben:

65.000,00 €

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

03.2.7500.9600

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

 

planmäßig:

Nein

überplanmäßig:

Ja

außerplanmäßig:

Nein

 

 

34.000,00 €

Mehreinnahmen:

Nein

Minderausgaben:

Ja

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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